also, habe mein Auto in die werkstatt wegen eines fehlers bzw. geräusches gebracht (abnormale geräusche zwichen motor und getriebe bei ein und vermehrt bei auschalten des motors),
ölverlust am getriebe.
festgestellt wurde, motor kaput, also kam ein neuer rein incl. eies 2 massenschwungrades.
nach 10 tagen sollte der wagen fertig sein.
ich zur werkstatt und und der fehler warum ich ihn hingebracht habe unverändert (also das starke geräusch beim aus bzw. anmachen des motors)
WOHLGEMERKT, auf garantie alles!!
jetzt meint die vertragswerkstatt, sie wüßten nicht weiter hätten alles versucht und das geräsch sei wohl normal…
das kann ja wohl logischer weise niht richtig sein, was mach ich jetzt am besten???
wenn die Vertragswerkstatt sagt, das wäre normal und es aber nicht normal ist und die das nicht repariert kriegen, dann würde ich denen sagen, daß das nicht sein kann und ich den Wagen zurückgeben möchte und das Geld wieder haben möchte. Zwar kriegst Du nicht den vollen Kaufpreis, da Du den Wagen ja benutzt hast, aber ich glaube den Zeitwert bekommt man.
Mit freundlichen Grüßen
@ Susanne
das ist Theorie , dem folgt aber wahrscheinlich ein mehrjähriger Rechtsanwaltstreit , erfolg : mehr Kilometer , längere Nutzung , weniger zurück zu bezahlen .
aber zur Sache :
jeder Hersteller unterhällt im Werk eine Werkstatt , beispielweise Opel in Rüsselsheim , Mercedes in Stuttgart , die sowas wieder hinbekommen , oder wo irgendwelche „Flachnieten“ Monate daran rumbasteln und den Fehler nicht finden .
Ich würde mir einen Sachverständigen zu rate ziehen , ob dieser meint das Geräusch wäre Fahrzeug bedingt normal , oder ob es repariert werden muss , der Werkstatt ein schriftliches Limit setzen und dann auf die Instandsetzung im Werk bestehen .
( gegen unentgeldlichen Leihwagen , versteht sich )
Ich kenne da einen Fall mit einem Vectra OPC , das GING SO ! !