Garantiefall nach Ebay-Sofort-Kauf -lang-

Hallo Experten,

wir haben im April bei ebay bei einem Händler per Sofortkauf einen neuen Werkstattkran gekauft. Die Lieferung erfolgte schnell und auch der telefonische Kontakt wegen des Liefertermins war in Ordnung. Die Dame am Telefon war sehr freundlich und hilfsbereit.

Wir haben den Kran meinem Schwiegervater geschenkt und ihn ca zwei Wochen später erst aufgebaut. Am nächsten Morgen stellten wir dann fest, daß der Druckzylinder vermutlich defekt ist, denn der Arm vom Kran blieb selbst ohne Belastung nicht lange oben.

Das Telefonat mit dem Händler war kurz und verlief sehr freundlich. Erklärte das Ganze sofort zu einem Garantiefall und er schickte umgehend UPS zum Schwiegervater, um den defekten Druckzylinder abholen zu lassen. Einen neuen Zylinder hatte er nicht vorrätig und da der Schwiegervater einige Auslandstermine hatte, haben die beiden telefonisch vereinbart, daß der Schwiegervater sich nach seiner Rückkehr beim Händler melden wird, um einen Termin zur Lieferung des neuen Druckzylinders zu vereinbaren. Lt tel Zusage des Händlers sollte nach 3 Wochen auf jeden Fall ein neuer Zylinder vorhanden sein.

Mein Schwiegervater kam aus dem Urlaub zurück und seitdem ist der Händler telefonisch nicht mehr erreichbar. Die Homepage existiert noch, aber unter der Telefonnummer meldet sich nur der AB. Es wird aber niemals zurückgerufen, das habe ich inzwischen auch schon mehrfach probiert. Auch auf E-Mails kommt keine Antwort.

Der Schwiegervater hatte bei einem Anruf mal das Glück, ein Kind von ca 10-12 Jahren unter der Rufnummer ans Telefon zu bekommen und die Aussage des Kindes war dann, daß es den „Handwerkershop“ (Name von mir geändert) schon lange nicht mehr gäbe. (??? Drei Wochen vorher gab es den Händler zumindest bei ebay und am Telefon noch???)

Da ich den Kran gekauft habe, habe ich jetzt dem Händler per Einschreiben/Rückschein eine Frist gesetzt, innerhalb derer er den Zylinder liefern soll. Die Frist lief am 18.8. ab und er hat sich weder telefonisch noch schriftlich oder mit einer Lieferung gemeldet. Der Rückschein kam umgehend und mit dem Namen des Händlers unterschrieben zurück, die Adresse stimmt also noch.

Ohne diesen Druckzylinder ist der Werkstattkran für uns wertlos und wir hätten entweder gerne einen neuen Zylinder oder würden das komplette Gerät zurückgeben. Inzwischen hat der Händler sein Ebay-Bewertungsprofil auf „Privat“ umgestellt, da in den letzten 6 Monaten plötzlich sehr viele negative Bewertungen eingetragen wurden. Das war im April definitiv noch nicht der Fall, sonst hätte ich dort nichts gekauft. Auch sind seit einigen Wochen keine Auktionen mehr eingestellt, ich kann aber nicht sehen, ob der Händler gesperrt wurde. Da er sehr viele Bewertungen hat, ist das Bewerungsprofil immer noch bei 99%.

Da die Auktion als solche einwandfrei gelaufen ist, erfolgten in diesem Fall beiderseitig auch positive Bewertungen. Für Ebay ist der Fall damit ja erledigt. Aber für uns eben nicht. Klar kann ich selbst einen neuen Druckzylinder kaufen, dies sehe ich aber nicht ein, da es sich lt Aussage des Händlers ja einwandfrei um einen Garantiefall handelt.

Was kann ich jetzt noch unternehmen, um hier zu einem Abschluß zu kommen? Kann ich den Händler wegen Betruges anzeigen?

Danke schon mal im Voraus für Eure Geduld beim Lesen! :smile:

Freundliche Grüße

Faya

Hallo,

Inzwischen hat
der Händler sein Ebay-Bewertungsprofil auf „Privat“
umgestellt, da in den letzten 6 Monaten plötzlich sehr viele
negative Bewertungen eingetragen wurden. Das war im April
definitiv noch nicht der Fall, sonst hätte ich dort nichts
gekauft. Auch sind seit einigen Wochen keine Auktionen mehr
eingestellt, ich kann aber nicht sehen, ob der Händler
gesperrt wurde. Da er sehr viele Bewertungen hat, ist das
Bewerungsprofil immer noch bei 99%.

wenn man sieht, dass das Profil Privat ist ist er noch bei Ebay. Ansonsten würde in den Klammern „Nicht registriertes Midglied“ stehen.

Kann ich den Händler wegen Betruges anzeigen?

Betrug setzt voraus, dass jemand schon den Vorsatz hatte dir finanziel zu schaden, also zB Geld einstecken obwohl man nie vorhatte die Ware zu schicken, das ist hier ja nicht gegeben.

Deine Ansprüche sind zivilrechtlich, darum musst du dich selbst kümmern, die Polizei kann dir da nicht helfen.

Ich würde mich nun wahrscheinlich darüber informieren was solche Ventile kosten und wenn der Betrag lohnt (ich hab keine Ahnung, was so ein Ding kostet) dem Händler nocheinmal schreiben (Einschreiben), dass er dir entweder binnen 2 Wochen das Ventil schicken soll oder du kaufst es selbst und er soll es bezahlen. Meldet er sich nicht würde ich das Ventil kaufen und dem Händler mitteilen (Einschreiben), was ich dafür bezahlen musste. Dieses Geld soll er mir binnen 2 Wochen erstatten, sonst leite ich das gerichtliche Mahnverfahren ein. Läuft die Frist ohne Zahlung ab würde ich dann den Mahnbescheid beantragen.

Ob das rechtlich haltbar ist kann ich dir nicht sagen, aber so würde ich wahrscheinlich versuchen zu meinem Recht zu kommen. Bist du allerdings rechtschutzversichert schalte einfach einen Anwalt ein.

Grüße,
Sue