Sachmangelhaftung bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die
bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorliegen! Es gibt keine
gesetzliche Vorschrift, dass ein gebrauchter Motor nach dem
Kauf noch ein Jahr halten muss!
Dann bräuichte man gar keine Gewährleistung.
Doch. Das ist ja die Gewährleistung. Maßgeblich ist allerdings streng genommen nicht der Zeitpunkt des Kaufes, sondern der des Gefahrenübergangs, § 434 I S. 1 BGB. Das ist z.B. der Zeitpunkt der Übergabe der Sache, § 446 S. 1 BGB.
Das ist kompletter Unsinn.
Genau deshalb wurde das Gestz geändert; man muss bei einem
gewerblichen Verkäufer NATÜRLICH davon ausgehen könne, dass
die Ware funktioniert.
Aber nur zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. So sagt es das Gesetz.
Lies doch vielleicht mal faq:1152 zur Weiterbildung. Dort
finden sich auch Links auf den Gesetzestext.
Hab ich, bestätigt meiner Auffassung.
Dann hast du die FAQ falsch verstanden. Das ist auch keine Frage der persönlichen Auffassung, sondern die Gesetzeslage ist insoweit ganz eindeutig.