Wer zahlt defekten Wasserhahn in Gewährleistung?

Hallo,

noch einmal vorab, ich beziehe mich nur auf das Werkvertragsrecht, welches bei BGB-Verträgen im Bauwesen (normalerweise, von einzelnen vertragsspezifischen Vereinbarungen abgesehen) vereinbart und für das UP Hintergrund ist (auch bei einem VOB-Vertrag steht das BGB im Hintergrund).

Im Werkvertragsrecht (für Bauleistungen) ist der Zeitpunkt des
Auftretens eines Sachmangels nicht definiert. Es ist
ausreichend, dass er während der Gewährleistungzeit auftritt.

Da hätte ich jetzt gern mal einen Link zum entsprechenden
Gesetz. Bis dahin behaupte ich ganz einfach mal: Deine
Behauptung ist falsch. Völlig falsch.

§633 BGB. Im Gegensatz zu §434 kein Zeitpunkt genannt.

§633 (2): Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat.
Gilt dieser Satz nur bei Abnahme oder auch für die Dauer der Gewährleistungszeit (daher meine Frage, wofür eigentlich 5 Jahre Gewährleistung)?

Gefahr(übergang): Ist nach BGB als „zufälliger Untergang oder
zufällige Verschlechterung“ definiert?

Wie kommst Du denn auf das schmale Brett?
Der Gefahrübergang ist der Zeitpunkt, zu dem das fragliche
Ding in die Obhut des Käufers kommt.

Ich meine nicht Zeitpunkt, ich meine die Art der Gefahr. Leistungsgefahr. Sie ist im BGB eindeutig definiert. Und im Bauwesen für den Unternehmer die Abnahme daher sehr wichtig. Aber es bleibt dennoch meine Frage:

Woher sollte der
Rückschluss kommen, dass mit Abnahme und Gefahrübergang auch
die Beweislast für Mängel in der Leistung eines Unternehmers
verbunden ist?

Deine Antwort bezieht sich eher auf „Kaufrecht“:

Aus dem Gesetz vielleicht?
Lies doch einfach mal §434 BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Und dort steht im Gegensatz zu §633 geschrieben:
Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

Du siehst den Unterschied im Text?

Ich hatte hier vor kurzem schon mal nachgefragt und keine Antwort erhalten:
/t/garantiefall-oder-nicht–2/6066986/11
Dies war eine Nachfrage mit privatem Hintergrund. Die unternehmerische Seite kenne ich aus beruflicher Praxis. Sie endet nahezu ausschließlich wie im Falle meiner privaten Nachfrage.

Franz