Garantieforderung an Händler, wenn nicht Kunde?

Hallo Leute,
folgendes Problem:
Ich habe mir vor mittlerweile ca. 1 Jahr ein fast neues Samsung Galaxy S2 gekauft. Der Käufer hatte es zuvor bei Neckermann gekauft und nur zwei Monate später bei EBay versteigert. Nun gab es einige technische Probleme, die Reparaturabwicklung über Samsung war zwar mehr oder weniger problemlos, jedoch wurde der Defekt zum einen nicht repariert, stattdessen wurde sogar noch die Kamera demoliert. Nun habe ich bereits 2 Reparaturversuche hinter mir, und möchte den Kaufpreis erstattet oder ein Austauschgerät bekommen. Neckermann verweigert mir dies, da ich selbst ja nicht deren Kunde bin, Samsung wiederum sagt, dass der Händler die Abwicklung übernehmen muss.

Wie sieht da die Rechtslage aus? Laut BGB §440 sind meine Ansprüche denke ich berechtigt, gibt es noch irgendeinen Paragraphen, der irgendwas festlegt bzgl. Vertragsnachfolge (bin ja gewissermaßen Nachfolger im Kaufvertrag)?

Wäre cool, wenn mir schnell geholfen werden kann, dank Neckermann-Insolvenz eilt es denke ich jetzt auch ein bisschen.

Danke und Liebe Grüße!

Hallo Aganyur,
ich bin zwar kein Rechtsanwalt, würde aber sagen, Samsung hat das Problem zu klären. Schließlich haben sie es Dir ja auch repariert.Neckermann war Händler, aber die Reklamationen werden auch nur durch den Produzenten beglichen. Das du kein Kunde bei NM bist ist irrelevant, dass Produkt wurde dort gekauft und sie müssen Dir weiterhelfen, denn du hast ja den Kaufbeleg.
LG

Danke erstmal für die schnelle Antwort!
Also Samsung hat mir nun erneut geschrieben, dass ein Austausch unbedingt über den Händler erfolgen muss, der dann an Samsung den Retourenantrag stellen muss.
Neckermann habe ich nun nochmal auf §§439 und 440 BGB hingewiesen, hat vielleicht noch jemand eine Ahnung, ob es Paragraphen oder Urteile zur Vertragsnachfolge bei Weiterverkauf gibt?

Tut mir leid,aber mit Paragraphen und Urteilen kann ich dir nicht helfen.LG