Garantiefrage

hallo,
ich hätte da mal eine frage:
eine durch das möbelhaus gelieferte küche wird durch eine von denen beauftrage sub-unternehmerfirma eingebaut, mitsamt den neuen gekauften elektrogeräten.
2,5 jahre später läuft beim nudelnkochen das wasser über (kommt nun mal vor auf einer herdplatte), läuft seitlich am ceranfeld unter die platte, legt die elektrik lahm - herd funktioniert nicht mehr.
wer haftet?? ist ja eigentlich kein fehler am gerät, sonder meiner meinung nach ein montagefehler, da ja die „fuge“ zwischen ceranfeld und arbeitsplatte richtig abgedichtet gehört. schließlich ist es keine außergewöhnliche nutzung des herdes und flüssigkeiten können hier nun mal übertreten.

danke für antworten!

grüßle,
sonja

eine durch das möbelhaus gelieferte küche wird durch eine von
denen beauftrage sub-unternehmerfirma eingebaut
, mitsamt den
neuen gekauften elektrogeräten.
2,5 jahre später …

Hallo,

also liegt wohl ein Kaufvertrag mit der Verpflichtung zur Montage
vor. Den hat der Verkäufer nur mit Mängeln erfüllt. Also hat man
Mängelrechte. ABER: Nach § 437 Abs. 1 Nr. 3 BGB verjähren diese
innerhalb von 2 Jahren!

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__438.html

Ergo: gesetzliche Gewährleistung = Fehlanzeige.

Zu prüfen ist, ob tatsächlich der Verkäufer oder Hersteller eine
extra Garantie übernommen hat. Das ist ja freiwillig. Insoweit muss
man mal in die Unterlagen von ehedem schauen, ob irgendwo ein „Wisch“
mit Garantiebedingungen zu finden ist. Tendenziell gehen Garantien
aber NICHT auf Montagemängel, sondern eben nur auf Material und
Produktionsmängel.

Ergo: Garantie bestimmt auch = Fehlanzeige.

Gesamtergebnis: beim nächsten Nudelkochen besser aufpassen.

Mfg vom

showbee

Anmerkung
Hallo,

Den hat der Verkäufer nur mit Mängeln erfüllt.

Wobei auch noch zu beweisen wäre, dass der Mangel beim Kauf bzw. bei der Montage bereits vorlag und nicht erst später entstanden ist. Kann der Käufer das?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Sonja,
der Schaden ist doch wohl durch das auslaufende Wasser entstanden?
Warum soll dann der Küchenaufbauer haften, wenn der Nutzer Wasser überkochen lässt?
Oder hab ich da jetzt was überlesen?
Grüße
Almut

der Schaden ist doch wohl durch das auslaufende Wasser
entstanden?
Warum soll dann der Küchenaufbauer haften, wenn der Nutzer
Wasser überkochen lässt?

Hallo Almut,

ja, überlesen! Ursache waren

a) das Wasser
b) die undichte Fuge

–> nur beide zusammen sind Schadensursache! Es stellt sich die Frage, ob ein Herd dafür geeignet ist, dass man ab und zu das Wasser überkochen lässt. Das wird man wohl bejahen, weil kein Hausmann / keine Hausfrau so perfekt ist. Also muss der Herd ordentlich verfugt sein.

–> nur Ursache zu b) ist auch Ursache des Kurzschlusses in der Elektrik.

Dass die fehlerhafte Montage ein Sachmangel ist, ist schnell entdeckt und da Verjährung schon eingetreten ist braucht man m.E. sich auch nicht mehr über Beweisfragen streiten (sh. Loderunner). Der Verkäufer wird die Einrede der Verjährung erheben, der Richter würde nie zum Beweisverfahren kommen.

Mfg vom

showbee