Huhu,
Ein Wintergeshädigter hate bei einer A uto T eile U nternehmenskette eine Batterie gekauft.
Aussage Verkäuferin ->Für ein paar Euronen mehr bekäme man 3 Jahre Garantie.
Hat Kunde gemacht und bekommt einen Kasenzettel.
K: „Da steht aber nichts von Garantie.“
V: „Die gibt es aber.“
K: „Dann schreiben sie das bitte drauf und setzen den Firmenstempel darunter.“
Es war voll und letztlich hatte K ja wenigstens schriftlich, dass 3 Jahre „Garantie“ gelten.
So, aber was denn nun? K hat ja nur einen Firmenstempel mit der Bestätigung „3 Jahre Garantie“.
Ich würde ja meinen, dass K nur 3 Jahre Gewährleistung des Händlers habt, denn vom Hersteller selbst habe K ja keine Garantiebestätigung.
Wie sieht das juristisch aus?
TM
Hallo!
Ich würde ja meinen, dass K nur 3 Jahre Gewährleistung des
Händlers habt, denn vom Hersteller selbst habe K ja keine
Garantiebestätigung.
Gewährleistung/Sachmängelhaftung und Garantie sind zwei verschiedene paar Schuhe. So wie es aussieht, gewährt der Händler, zusätzlich zur 2-jährigen Gewährleistung, 3 Jahre Garantie. Wenn es nicht eine Garantie des Herstellers ist, die der Händler an den Kunden weitergibt. Das wird aber aus der Schilderung nicht klar.
Gruß, Jan
Hallo!
Gewährleistung/Sachmängelhaftung und Garantie sind zwei
verschiedene paar Schuhe.
Das ist mir bewusst.
So wie es aussieht, gewährt der
Händler, zusätzlich zur 2-jährigen Gewährleistung, 3 Jahre
Garantie.
Was ich eben nicht weiß ist, dass/ob ein Händler auch Garantie geben kann.
Wenn es nicht eine Garantie des Herstellers ist, die
der Händler an den Kunden weitergibt. Das wird aber aus der
Schilderung nicht klar.
Genau darum geht es mir. Wenn der Hhändler Garantie gibt, es aber keine Garantiebedingungen gibt. Was ist es dann?
Eine Händlergarantie? Verlängerte Gewährleistung?
Wenn Garantie, gibt es dann allgemeine Garantierichtlinien. Ebensolche „gesetzliche Garantiebedingungen“ sind mir halt nicht bekannt.
TM
Hi
Genau darum geht es mir. Wenn der Hhändler Garantie gibt, es
aber keine Garantiebedingungen gibt. Was ist es dann?
Eine Händlergarantie? Verlängerte Gewährleistung?
Angesichts der Beweislastumkehr nach 6 Monaten wär das ziemlich witzig.
Aber mal im Ernst, was die Garantie genau umfasst darüber kann dann wohl auch nur ATU Auskunft geben.
Durch Google hab ich das gefunden:
Mobilitätsgarantie von ATU - http://www.atu.de/pages/werkstatt/wartung/mobilitaet…
MfG
Lilly
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Angesichts der Beweislastumkehr nach 6 Monaten wär das
ziemlich witzig.
So einfach ist das nicht, denn § 443 II BGB sagt:
„Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.“
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„Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird
vermutet, dass ein während ihrer
Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus
der Garantie begründet.“
Danke, ich gehe einfach mal davon aus, dass K eben die Batterie innerhalb von 3 J. ersetzt bekommt. Zumindest, hat VK dies dem K so suggeriert.
Zumal die meisten ja nicht wissen, dass es zw. Garantie und Gewährleistung einen Unterschied gibt.
TM
Hallo,
So, aber was denn nun? K hat ja nur einen Firmenstempel mit
der Bestätigung „3 Jahre Garantie“.
Dann sollte er mal genauer nachfassen:
BGB § 477
Sonderbestimmungen für Garantien
(1) Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss enthalten
- den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und
- den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.
(2) Der Verbraucher kann verlangen, dass ihm die Garantieerklärung in Textform mitgeteilt wird.
(3) Die Wirksamkeit der Garantieverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass eine der vorstehenden Anforderungen nicht erfüllt wird.
Ich würde ja meinen, dass K nur 3 Jahre Gewährleistung des
Händlers habt, denn vom Hersteller selbst habe K ja keine
Garantiebestätigung.
Wie sieht das juristisch aus?
Garant (Garantiegeber) kann sowohl der Verkäufer, wie auch der Hersteller, der Importeur oder Onkel Heinz sein.
Gruß
S.J.