Hallo,
verlängert sich die Garantie im folgenden Fall. Ein defektes Mainboard, ca. 1.5 Jahre alt, wird beim Händler reklamiert. Der Händler schickt es zum Hersteller und bekommt ein nagelneues Board da das alte nicht mehr reparaturfähig ist. Bekomme ich als Kunde auf dieses neue Board nur eine Restgarantie oder beginnt die Garantie von vorne ?
Gruß
Günter
Hallo,
verlängert sich die Garantie im folgenden Fall.
Nein, normalerweise nicht. Was steht denn in den Garantiebedingungen ?
Gruß
Matthias
Was steht denn in den
Garantiebedingungen ?
Hallo Matthias,
als Kaufnachweis hab ich den Kassenbon. Außer einer CD und Anleitung war damals nichts dabei. Garantiebedingungen sind nicht zu finden.
Gruß
Günter
Hallo!
Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung bleibt die 2-Jahres-Frist unverändert, da aufgrund des Verpflichtungsgeschäfts „Kaufvertrag“ im Rahmen einer Nacherfüllung (Austausch) nachgebessert wird (§§ 433, 434, 438 BGB).
Eine Herstellergarantie ist freiwillig und infolgedessen auch die damit verbundenen Zusagen (Haltbarkeitsgarantie § 443 BGB), wobei diese Garantie nichts an den o. g. gesetzlichen Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer ändert.
Ciao!
Nemo
Hallo,
woraus schließt du denn dann, dass überhaupt eine Garantie besteht ?
Vermutlich verwechselst du hier Garantie mit Gewährleistung (Siehe auch FAQ). Und die Gewährleistung verlängert sich definitiv nicht.
Gruß
Matthias
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Hallo Matthias,
da es bei dem Board scheinbar keine Garantie/bedingungen gibt wird es wohl nur die Gewährleistung geben. Die FAQ´s hab ich mal gelesen, bin jetzt etwas schlauer. Also…danke für die Antworten.
Gruß
Günter