Garantiegerät - Rückgabe ohne Rechnung möglich?

Guten Tag,

mal angenommen, jemand würde bei einer Handelskette, wie z.B. Real ein Eigenmarken-Fernsehgerät, welches nur von der Real-zugehörigen Metro-Gruppe vertrieben wird, kaufen, und den Kassenbon nicht aufheben.

Nach etwa einem Jahr, also deutlich innerhalb der Garantiezeit geht der Fernseher nun in Rauch auf.

Als der Käufer dann zum verkaufenden Markt geht, wird ihm die Rücknahme wegen „Fehlender Belege“ verweigert.

Muss der dies akzeptieren?
Ist ein Kassenbon wirklich zur Rückgabe notwendig?
Kann er sich an den direkt Hersteller wenden, auch wenn dieser Ihn mit der Aussage „Gehen Sie zu Ihrem Händler“ abwimmelt?

Hallo,
ich denke die Schwierigkeit wird darinnen liegen, das Kaufdatum nachzuweisen - dies wäre für die Laufzeit der Garantie notwendig. Ist das Gerät vielleicht mit Karte bezahlt worden? Dann kann das Kaufdatum evtl. mit dem Bankbeleg nachgewiesen werden.

Hallo,

ich denke es ist nicht nur ein Problem des Kauftermines sondern bei einigen Ketten auch so, dass nur in genau dieser Filiale in der auch das Gerät gekauft wurde, es auch wieder im Garantiefall zurückgenommen wird. Bei dem großen mit dem L davor hatte ich noch nie Probleme, die nehmen auch was zurück was in einer anderen Filiale gekauft wurde. Aber bei einem anderen Großen mit P wurde ich abgewiesen, trotz Kassenbeleg, da die Filiale eigenständig wirtschaftet und daher immer das Problem hatte vom Konzern das Geld (falls die Ware komplett zurückggegeben wird) zurück zu bekommen.

Auch hatte ich beim Großen L bisher deshalb noch nicht das Problem, da der gekaufte Artikel nur 1 Woche im Handel war (bis auf die Restexemplare) und nicht alle paar Monate der genau gleiche. Daher war die KW genau festzumachen.

Ich würde trotzdem mal beim Hersteller anfragen, vielleicht wurde auch das angefragte Produkt nur kurze Zeit vertrieben und sie lassen sich auf die Rückgabe/Reparatur ein.

Grüße Ute

Hallo,
wenn es um Garantie geht, kann der Garantiegeber in den Garantiebedingungen durchaus festlegen, dass der Kassenbon vorzuzeigen ist. Ob das der Fall ist, geht aus den Garantiebedingungen hervor.

Wenn es eigentlich um Sachmangelhaftung geht - die bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die bereits beim Kauf vorliegen. Da fällt ein Fernseher aus Billigproduktion mit ziemlicher Sicherheit nicht drunter, wenn er ein Jahr einwandfrei funktioniert hat. Das Gegenteil müsste der Käufer ggf. durch ein Gutachten beweisen.

Näheres siehe faq:1152.

Gruß
loderunner (ianal)