Garantiegewährleistung im Handel

Hallo,

folgender Fall ist jemanden unklar :

Wenn jemand eine Ware kauft, die vom Hersteller aus 1 Jahr Garantie hat, muss man dem nicht gewerblichen Endkunden aber 2 Jahre gewähren !!!

Wer muss nun wem was gewährleisten in dieser Zeit ?
Wer gewährleistet das 1te Jahr und wer das 2te Jahr ?

Und wer muss wem was nachweisen im Falle eines Schadens, im 1ten sowie im 2ten Jahr ?

Hallo,

siehe die Faq hierzu:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…

Gruß

Matthias

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Ich verstehe das nicht. Wenn ich jetzt einen Computer kaufe und die Festplatte gibt nach 18 Monaten den Geist auf, ist das dann kein Sachmangel?

Gruß, AndyM

Ich verstehe das nicht. Wenn ich jetzt einen Computer kaufe
und die Festplatte gibt nach 18 Monaten den Geist auf, ist das
dann kein Sachmangel?

Ein Mangel ist es allemal, aber es ergibt sich daraus solange keine Haftung des Verkäufers, wie Du nicht nachweisen kannst, daß der Mangel schon bestand, als Du das Gerät gekauft hast.

Gruß,
Christian

Ich verstehe das nicht. Wenn ich jetzt einen Computer kaufe
und die Festplatte gibt nach 18 Monaten den Geist auf, ist das
dann kein Sachmangel?

Gruß, AndyM

Offensichtlich hast du den entscheidenden Satz überlesen:

Grundsätzlich gilt für diese Rechte eine Verjährungsfrist von zwei Jahren (§ 438 BGB). Die Beweislast, dass der Mangel beim Kauf schon bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer.

Gruß

Matthias

Hallo Matthias,

Offensichtlich hast du den entscheidenden Satz überlesen

Nee, habe ich nicht, ich verstehe es wie gesagt nur nicht. Wenn ich jetzt einen Computer mit 1 Jahr Garantie kaufe und die Festplatte gibt nach 18 Monaten den Geist auf, kann ich mich nicht auf die gesetzlichen 2 Jahre berufen?

Gruß, AndyM

Ich verstehe das nicht. Wenn ich jetzt einen Computer kaufe
und die Festplatte gibt nach 18 Monaten den Geist auf, ist das
dann kein Sachmangel?

Ein Mangel ist es allemal, aber es ergibt sich daraus solange
keine Haftung des Verkäufers, wie Du nicht nachweisen kannst,
daß der Mangel schon bestand, als Du das Gerät gekauft hast.

Oha, so ist das also. Da war ich ja bisher auf dem falschen Dampfer. Anderes Beispiel: Wenn jemand einen Gebrauchtwagen kauft, fährt damit 9 Monate nachweislich rum und dann krepiert der Motor. Wer zahlt, Händler oder Käufer?

Gruß, AndyM

Ein Mangel ist es allemal, aber es ergibt sich daraus solange
keine Haftung des Verkäufers, wie Du nicht nachweisen kannst,
daß der Mangel schon bestand, als Du das Gerät gekauft hast.

Oha, so ist das also. Da war ich ja bisher auf dem falschen
Dampfer. Anderes Beispiel: Wenn jemand einen Gebrauchtwagen
kauft, fährt damit 9 Monate nachweislich rum und dann krepiert
der Motor. Wer zahlt, Händler oder Käufer?

Käufer: Die Beweislastumkehr gilt nur für die ersten 6 Monate und die gesamte Sachmangelhaftung kann auf 12 Monate verkürzt werden. Nach 9 Monaten bist Du allemal in der Beweispflicht.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

sorry, aber ich kapier’s einfach nicht. Wenn ich mit dem Auto fahre, was kann ich denn da beweisen? Es war doch mängelfrei, sonst hätte ich nicht mit fahren können, oder?

Gruß, AndyM

Hallo nochmal,

sorry, aber ich kapier’s einfach nicht. Wenn ich mit dem Auto
fahre, was kann ich denn da beweisen? Es war doch mängelfrei,
sonst hätte ich nicht mit fahren können, oder?

es könnte bspw. von vornherein ein Motorschaden bestanden haben, der erst nach der genannten Zeit den Motor in einen Klump verwandelt. Dies ließe sich u.U. durch eine genaue Untersuchung herausfinden.

Insofern schützt der Gesetzgeber den Veräufer vor unberechtigten Forderungen, ermöglicht es dem Geschädigten jedoch, im begründeten Einzelfall zu seinem Recht zu kommen.

Gruß,
Christian

Aha! Danke :smile:
Ich glaube ich habe es verstanden.

Schönes Wochenende!

Gruß, AndyM

Natürlich kannst Du, nur die Beweislast, dass das Teil bereits bei Übergabe defekt war, liegt bei Dir. Und es ist sehr unwahrscheinlich und vermutlich nicht beweisbar, dass eine Festplatte, die 18 Monate funktionierte, bei Übergabe schon so defekt war, dass der Mangel erst jetzt aufgetreten ist.

Gruß

Matthias

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Kapiert, danke! OwT
.