Garantieleistung bei Autokleinteilen

Hallo,

vor 6Monaten war die Klimaanlage in meinem Auto defekt. Es wurde ein Zahnrad ausgetauscht und alles lief wieder wie gewünscht. Jetzt ist der gleiche Fehler wieder d aund es liegt wieder an dem Zahnrad, dass sich nicht mehr dreht. Meine Frage ist, ob ich Ersatzteil/Arbeitszeit/komplette Rechnung bezahlen muss?

Hallo *Blutsschwester*,

das ist eine juristische Frage, daher: keine Ahnung.

MfG, BJM

Hallo Blutschwester,
dies ist keine technische sondern eine juristische Frage.
Auf Reparaturen hat man normalerweise Garantie. Aber das kommt auch darauf an, was damals ausgehandelt wurde.
Gruß
Falk

Hallo,
wie sich die rechtliche Lage verhällt weiß ich nicht. In der Regel und in der Praxis werden jedoch ein Jahr Garantie auf Ersatzteile und Dienstleistung gewährt.
Werkstätten verlieren gerade wegen kleinen Reparaturen ungern Kundschaft und ihren Ruf.
Dazu kommt, dass der Herstellers des Ersatzteiles die Garantie und die Arbeitszeit übernimmt, wenn diese gerechtfertigt ist.
Hilfreich wäre sicher die AGBs des Unternehmens zu lesen.

Hallo
Wenn es wirklich der gleiche Fehler ist ist alles Garantie und kostet nichts

Hallo Blutschwester,

ich bin mir nicht ganz sicher. Aber ich denke es verhält sich folgendermaßen:
Sicher ist auf das Teil (Zahnrad) Garantie, sodaß es kostenlos ersetzt werden müßte.
Die Arbeit ist sicherlich wieder voll zu bezahlen - es sei denn Du kannst nachweisen, daß der Defekt nach so kurzer Zeit auf einen mangelhaften Einbau vor 1/2 Jahr zurückzuführen ist.

Hallo Blutsschwester,
leider bin ich der falsche Experte.
Rechtsabteilung wählen.
mfg

Hallo, ich würde mit der Werkstatt sprechen.
MfG
Gerald Schlosser

Hallo *Blutsschwester*,
Nach sechs Monaten muß die Garantie noch greifen. Klar sofort reklamieren.
Gruß
Jürgen

Kenne mich mit dem Aufbau von Klimaanlagen nicht aus aber die Frage ist , warum ist das Zahnrad kaputt. Wenn es durch ein anderes defektes Teil kaputt gegangen ist und dieses somit ja immer noch kaputt ist und somit dass neue Zahnrad auch zerlegt hat , hat die Werkstatt keine ordentliche Arbeit und Fehlersuche gemacht und ich würde auf eine Kostensenkung und gründliche Analyse bei der nächsten Reparatur bestehen. War das Zahnrad nachweisbar defekt muss der Händler erstatten und du die Reparatur bezahlen. Hat die Werkstatt fehlerhaft verbaut (was schwierig zu beweisen ist ) , brauchst du garnichts bezahlen. Und dann ist das ganze aber auch immer noch sehr abhängig von der Kulanz der Werkstatt.