Firma A kauft von Firma B elektronische Artikel für den Weiterverkauf. Nach einiger Zeit schicken einige Kunden Firma A Geräte zurück, weil diese kaputt sind. Die Kunden möchte ein neues Gerät haben bzw. eine Reperatur, denn sie haben ja Anspruch auf Garantie.
Firma A schickt diese Geräte weiter an Firma B und bittet um Leistung der Garantie, aber Firma B meldet sich nicht, geht nicht ans Telefon und ist sonst auch nicht zu erreichen.
Frage: Wo sagt das HGB etwas zur Garantieleistung? Firma A möchte nämlich diesen Auzug kopieren und Firma B auf dem Postwege schicken…
Was kann Firma A noch machen?
das würde ich mir sparen…
da wäre eher eine creditreform o. ä. angebracht oder die frage beim zuständigen ag, ob insolvenz beantragt wurde…
Hi,
Wo sagt das HGB etwas zur Garantieleistung?
IIRC gar nichts, denn Garantie ist eine freiwillige Leistung, die angeboten werden kann: http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
Wurden denn Garantieleistungen zwischen A und B vereinbart? Wenn nein, dann ist das ein Problem von A, wenn er denn seinerseits Garantie dem Kunden gegenüber versprochen hat.
Solltest du Gewährleistung/Sachmangelhaftung meinen, dann gilt:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…
Wobei das zwischen Unternehmern unter bestimmten Bedingungen frei ausgehandelt werden darf. Was wurde denn vereinbart?
Was kann Firma A noch machen?
Sich schlau machen, zu welchen Bedingungen die Waren ge- und verkauft wurden.
mfg Ulrich (IANAL)