Garantieleistungen

Nach einer Geschäftsabwicklung über MY-Hammer ( diese Maske diente auch als Auftragsgrundlage für die Elektrofirma ) betreffend einer kleinen Elektroinstallation bei der unter anderem auch Schalter, Steckdosen und Dimmer verbaut wurden. Nach 11 Monaten wurde ein Dimmer
defekt und dem Elektroker angezeigt. Dieser erklärte sich auch bereit,
diese Gerät nach Zusendung vom Hersteller prüfen zu lassen und bei Feststellung keines Fremdverschuldens kostenlos auszutauschen. Da aber die Entfernung des Firmensitzes ca. 60 (120) km beträgt, steht der Fahraufwand für die Demontage des Dimmers sowie auch Wiedermontage
in keinem Verhältnis zu dem Warenwert und auch nicht zum gesamten Auftragswert. Muß der Handwerker den Fahraufwand der Montagearbeiten kostenlos erbringen, oder sind diese Kosten vom Kunden zu übernehmen.
Wie gesagt, es gibt keinen Auftrag mit einer „VOB“ Klausel.

Mit besten Dank im Voraus

Alfred Miglik

Hallo,

Nach 11 Monaten wurde ein Dimmer defekt

Es gibt mit ziemlicher Sicherheit keine Garantie des Elektrikers, sondern nur das Recht auf Gewährleistung. Die bezieht sich aber ausschließlich auf Mängel, die bereits beim Gefahrenübergang vorliegen. Ergo ist das Angebot des Elektrikers reine Kulanz, wenn der Kunde nicht nachweisen kann, dass der Dimmer schon beim Einbau defekt war.

Falls es wider Erwarten doch eine Garantie des Herstellers geben sollte, muss der Kunde mal in die Garantiebedingungen des Herstellers hineinschauen. Mit ziemlicher Sicherheit gibt es da keine Kostenübernahme für Aus- und Einbau des Dimmers, sondern nur die Möglichkeit des Ersatzes gegen ein funktionierendes Exemplar.

Gruß
loderunner (ianal)