Hallo Freunde des deutschen Rechtssystems,
ein Bekannter von mir baut Maschinen für einen Kunden, Bau und Verkauf findet in Deutschland statt. Jetzt verkauft dieser Kunde die Maschinen nach England, dort passiert ein Garantieschaden. Kann es sein, dass mein Bekannter für diese Maschine die Garantieleistungen in England erbringen muß ??? Die Maschine ist zu groß und zu schwer um sie mal eben nach Deutschland zu holen um sie zu reparieren. Vertraglich ist nichts festgehalten worden, was die Garantie betrifft. Meiner Meinung nach ist doch der Kunde für die Garantieleistung selber zuständig, wenn er die Maschine irgendwo ins Ausland hin verkauft.
Vielen Dank für eure Meinungen im voraus,
Gruß
Klaus
Ich gehe davon aus, dass es hier nicht um eine Garantie im Sinne des Gesetzes geht. Denn eine Garantie muss ich gesondert mündlich/schriftlich einräumen.
Es gibt „nur“ die gesetzliche Gewährleistung. Diese ist grds. dort zu erbringen, wo sich die Ware vertragsgemäß befindet (am Ort der vereinbarten Anlieferung), also hier nicht im Ausland.
Grüße
E.K.
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Hallo Herr Krull,
danke für den schnellen Beitrag,
wenn ich das richtig verstehe, heißt dass also, wenn mein Bekannter die Maschienen mit dem Hinweis: „Lieferung: Ab Werk“ liefert. Und der Kunde sie dann von da aus nach England liefert, ist der Kunde dafür verantwortlich dass, wenn der Schaden repariert werden soll, die Maschine zu meinem Bekannten zur Reparatur geliefert werden muß?
Gruß
Klaus
Hallo Klaus,
zunächst einmal:
Ich gehe davon aus, dass es hier nicht um eine Garantie im
Sinne des Gesetzes geht. Denn eine Garantie muss ich gesondert
mündlich/schriftlich einräumen.
Es gibt „nur“ die gesetzliche Gewährleistung. Diese ist grds.
dort zu erbringen, wo sich die Ware vertragsgemäß befindet (am
Ort der vereinbarten Anlieferung), also hier nicht im Ausland.
Es gibt „nur“ die gesetzliche Gewährleistung. Diese ist grds.
dort zu erbringen, wo sich die Ware vertragsgemäß befindet (am
Ort der vereinbarten Anlieferung), also hier nicht im Ausland.
Grüße
E.K.
Hallo Klaus,
wie ich schon schrieb: Dort, wo sich die Ware vertragsgemäß befindet, d.h. nach ihrer Zweckbestimmung eingesetzt werden sollte, also dort, wohin sie geliefert wurde. Der Kunde muss defekte Ware nicht zum Verkäufer zurückbringen, wäre ja noch schöner. Normalerweise werden solche Sachverhalte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgehandelt.
„Im Falle der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Liefergegenstände an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurden.“
Wenn ich also eine Ware für mich kaufe und dann ins Ausland weiterverkaufe, weil ich mir eine neue gekauft habe, dann kann ich vom Verkäufer nicht verlangen, ins Ausland zu fahren. Dann werde ich wohl oder übel als Weiterverkäufer die Mehrkosten zahlen müssen.
Hallo Herr Krull,
eine Frage habe ich noch dazu, Sie sprechen vom Ort der vereinbarten Anlieferung, die Maschinen wurden aber nicht angeliefert, sondern nach Fertigstellung dem Kunde im eigenen Werk zur Verfügung gestellt. Einen vereinbarten Einsatzort gab es nie. Der Kunde hat dann die Maschine vom Werk aus nach England zu seinem Kunde geschickt.
Der Ablauf war also wie folgt:
-Der Kunde bestellt die Maschine.
-Sie wird vom Hersteller gebaut, berechnet und Ab Werk zur Verfügung gestellt.
Der Kunde verkauft sie dann seinem Kunden in England und schickt sie dann von sich aus nach England.
-Dort tritt jetzt der Garantieschaden auf.
Gruß
Klaus
„Im Falle der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, die zum
Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu
tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die
Liefergegenstände an einen anderen Ort als den Erfüllungsort
verbracht wurden.“
Wenn ich also eine Ware für mich kaufe und dann ins Ausland
weiterverkaufe, weil ich mir eine neue gekauft habe, dann kann
ich vom Verkäufer nicht verlangen, ins Ausland zu fahren. Dann
werde ich wohl oder übel als Weiterverkäufer die Mehrkosten
zahlen müssen.