Hallo,
mein Notebook war kaputt. Hab es vor 1,5 Jahren gekauft. Habe es an Packard Bell geschickt, da ich der Meinung war, es fällt unter Garantie. Diese schickten mir heute einen Kostenvoranschlag, in dem steht, mein Mainboard und Akku sind an den Kontakten dur fremdeinwirkung defekt und das fällt außerhalb der Garantie. Mir ist aber dieser nie runter gefallen und ich habe auch nie was aus-um-oder abgebaut. Ich vermute das mein Netzteil kaputt ist und dieser die Kontakt zerlegt hat. Ich will allerdings nichts zahlen, da ich nichts dafür kann. Wie sieht das aus? Kann mir einer helfen, wie ich das mit Packard Bell regeln kann? Ich wäre euch echt für eine sehr schnelle Antwort dankbar, da ich mich morgen mit denen auseinandersetzen muss.
Danke… LG Susann
Hallo!
So ganz sicher bin ich mir auch nicht, wie Du am Besten mit Deinem Problem weiterkommst.
Meiner Meinung nach ist dies aber eindeutig ein Garantiefall!
Beschreibe doch einfach mal der Computerbild Redaktion Dein Problem als Leserbrief. Die Redakteure freuen sich über solche Garantiefälle. Das Beste an dem Ganzen ist jedoch, Sie helfen einem auch dabei und setzen sich gegebenfalls auch für den Verbraucher ein. Weiterhin haben die da auch das nötige Hintergrundwissen und sind auch rechtlich geschult, was eventuelle Garantieansprüche betrifft.
Die Mailadresse hierfür lautet:
----------- [email protected] -------------
Viel Glück bei Deinem Anliegen. Ich hoffe mal, ich konnte Dir ein wenig mit meinem Rat helfen.
Mit freundlichem Gruß
René Schneider
Hallo Susann,
Grundsätzlich können Sie von folgendem Ausgehen.
Garantie für Motherboard und andere Standardkomponenten 2 Jahre. Das bedeutet der Hersteller muss beweisen, dass Sie einen Fehler (Fremdeinwirkung) begangen haben um einen Austausch / Reparatur / Neulieferung auszuschließen. Bei Verbrauchsgütern wie zum Beispiel dem Akku gilt eine Garantiezeit von 6 Monaten.
Nach verstreichen der Garantie liegt die Beweispflicht bei Ihnen. Sie müssten also den Beweis erbringen.
Grundsätzlich müsste Ihnen zumindest für den Schaden am Motherboard ihr Verschulden bewiesen werden (Zum Beispiel Macken am Gehäuse von einem Sturzschaden). Wenn sowas nicht möglich ist muss der Hersteller in Garantie gehen.
Um zu einer Lösung zu kommen würde ich mir an Ihrer stelle einmal genau Belegen lassen, weshalb die Garantie abgelehnt wird. Beim Akku werden Sie aber wohl keine Möglichkeit haben einen kostenlosen Ersatz zu erhalten Da wird wohl ein Neukauf fällig, sofern dieser Wirklich defekt ist.
Ich hoffe ich konnte Ihnen die richtigen Tipps mit auf dem Weg geben.
Gruß ORlo