Hallo Ihr,
mal eine allgemeine Frage:
Muss eine Reklamation immer nur mit einer Rechnung nachgewiesen werden, z.B. von einem Kauf eines Mixer oder Computer oder, oder, oder.
Oder kann es auch anders nachgewiesen werden, um ein Garantieanspruch geltend zu machen?
Z.B. Abrechnung einer Kredit-/ EC -Karte oder bei einer Überweisung eventl. auch nur der Kontoauszug mit Auftragsnummer…
Dicke Grüße
Sven Muh