hallo,
ich hoffe einer von euch kennt sich gut mit dem Gebiet aus und kann mir schnell antworten. Folgendes Problem:
Ich habe ein Prdukt, welches kaputt ist und unter das Garantierecht fällt. Ich rufe beim Hersteller an, der sagt mir ich solle mich an den Händler wenden, da er selber nur in Ausnahmefällen direkter Ansprechpartner ist. Ich rufe also beim Händler an, der sagt mir „ist kein Problem, aaaaber wir können Ihnen nur den Einkaufspreis zurück erstatten, da wir den Artikel nicht mehr im Sortiment haben“. Ich würd mein Produkt aber gerne behalten, da mitlerweile vergleichbare geräte einiges mehr wert sind. Der Händler sagt mir ausserdem, dass der Hersteller gesetzlich dazu verpflichtet ist mein Gerät zurück zu nehmen. Ich ruf also nochmal beim Hersteller an, leg ihm vor was ich vom Händler erfahren habe, der behauptet allerdings immer noch, dass in den ersten 2 Jahren der Händler dafür verantwortlich wäre. Das glaub ich nicht so ganz, denn, was kann der händler dafür wenn ein gerät kaputt geht was er nicht gebaut hat und warum sollte er dann noch dafür grade stehn? Läuft es nicht üblicherweise so ab, dass der Händler das gerät zurück nimmt um es dann an den Hersteller zu senden. Also übergeh ich den Schritt mit dem Händler doch bloss?
Meine Frage ist nun: Kann ich den Hersteller darauf festnageln, dass er mir mein Gerät ersetzt oder mir zumindest ein gleichwertiges anbietet?
Mich hat es etwas überrascht, dass obwohl ich mir so sicher war, die Rechtsabteilung des Herstellers weiterhin behauptet sie wären dafür nicht verantwortlich.
Hallo Mahsusu,
sorry, ich kann dir zu Garantierecht keine Auskunft geben.
also ich bin kein Rechtsanwalt oder Garantie-Experte aber der Hersteller hat imho RECHT.
Es liegt einfach daran: Dein Vertragspartner ist der Händler, nicht der Hersteller. Un dud kannst, wenn beim Kauf nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, nur bei deinem Vertragspartner deinen Anspruch geltend machen.
Anders wäre es nur dann, wenn der Händler zwischenzeitlich nicht mehr existieren würde (und auch im umgekehrten Fall, dass der Hersteller nicht mehr existierte, dann würde auch der Händler in Haftung genommen).
Grüßle aus dem rechtsunsicheren BaWü
hallo,
wenn das produkt nicht mehr hergestellt wird und nicht mehr im lager ist, kannst du leider nur den verkaufspreis wieder bekommen. um welche ware geht es denn, wenn ich fragen darf?!
bei elektrischen geräten gibt es manchmal auch ein reparatur service, da muß dir aber der händler etwas drüber sagen können…
liebe grüße