Garantiereparatur

Hallo,

hat ein Kunde nach einer Garantiereparatur am Auto einen Anspruch auf eine Übersicht über das was alles durchgeführt wurde und ggf. ausgetauscht wurde oder kann die Autowerkstatt das verweigern überhaupt einen Zettel rauszugeben?

MFG

mkbm

Ich bin kein Experte auf diesem Rechtsgebiet, aber zum einen selber Autofahrer + Werkstattkunde, und zum anderen bei einem Automobilkonzern beschäftigt… daher äußere ich mich mal.

Ich nehme an, dass Du keine „versteckte“ Garantie-Reparatur meinst, also eine, die nebenbei im Rahmen einer Inspektion mitgemacht wird? Reden wir über Neuwagen- oder Gebrauchtwagengarantie?

Wenn es ein offensichtliches Problem gab, welches reklamiert und daraufhin instandgesetzt wurde, sollte es einen Reparaturaufrag geben, wie üblich. Nur, dass die Kosten am Ende über Garantie abgerechnet und nicht an den Kunden fakturiert werden. Es sollte aber zusätzlich dann auch eine Art „Protokoll“ geben, sozusagen als Rechnungsersatz, um eben Klarheit zu haben, was gemacht wurde. Ist u. a. auch für einen späteren Verkauf des Fahrzeuges von Interesse, und die Werkstatt sollte schon aus Kundenorientierung so etwas aushändigen.

Einen Rechtsanspruch auf so etwas hast Du m. E. nicht, sondern nur auf die Nachbesserung… und dieser Forderung ist man ja nachgekommen. Wenn das Fahrzeug jetzt wieder einwandfrei funktioniert - bingo.

Hallo,

weder der Hersteller noch der Verkäufer sind verpflichtet eine Garantie zu gewähren. Machen Sie es doch, können die Bedingungen vom Garantiegeber frei ausgestaltet werden. Letzendlich ist hier, wie immer bei Fragen zur Garantie, entscheidend, ob derartiges in den Bedingungen geregelt ist. Nur wenn hier ein Anspruch auf einen Reparaturbericht geregelt ist, besteht auch ein solcher.

Gruß

S.J.

hat ein Kunde nach einer Garantiereparatur am Auto einen
Anspruch auf eine Übersicht über das was alles durchgeführt
wurde und ggf. ausgetauscht wurde oder kann die Autowerkstatt
das verweigern überhaupt einen Zettel rauszugeben?

MFG

mkbm