Person A hat vom Immobilienmakler B beim Kauf einer Wohnung zur Kapitalanlage die schriftliche Garantie erhalten, daß diese im Wert jedes Jahr um 3% steigt. Immobilienmakler B war Mitgesellschafter der Immobilienfirma C. Diese bestand aus zwei Gesellschaftern. Nach x Jahren stellt sich heraus, daß keine Werterhöhung der Wohnung sondern ein Wertverfall eingetreten ist. Die Immobilienfirma C existiert nicht mehr, der Immobilienmakler hingegen sehr wohl.
Frage: Welche Möglichkeiten hat Person A die vom Immobilienmakler B schriftlich zugesicherte Werterhöhung einzuklagen? Erlischt der Anspruch von Person A dadurch, daß die Immobilienfirma aufgelöst wurde?
Die Rechtsform des Unternehmens könnte in diesem Fall von nicht unwesentlicher Bedeutung sein.
Gruß,
Christian
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Wie Christian schon richtig schreibt - die Rechtsform dürfte endscheident sein.
Ich gehe mal von einer GmbH aus - dann besteht keinerlei durchsetzbarer Anspruch mehr.
Nebenbei: Wer glaubt dass Immobilien einen garantierten Wertzuwachs haben, der ist wirklich ein Tagträumer…
Gruss Ivo
Hallo,
zuerst die Frage, wer hat den Garantievertrag geschlossen? Herr X oder die „Immobilienfirma“. Sollte wider erwarten doch Herr X persönlich Vertragspartner sein, würde ich schnellstens einen Rechtsanwalt aufsuchen, der die Klage auf Zahlung fertig macht.
Mfg vom
showbee
Guten morgen,
zuerst die Frage, wer hat den Garantievertrag geschlossen?
Herr X oder die „Immobilienfirma“. Sollte wider erwarten doch
Herr X persönlich Vertragspartner sein, würde ich schnellstens
einen Rechtsanwalt aufsuchen, der die Klage auf Zahlung fertig
macht.
auf Basis welcher Anspruchsgrundlage denn? Fehlende zugesicherte Eigenschaft? Wohl kaum, weil die Zusicherung sich nicht auf den Zustand bei Übergabe bezieht. Andere Vorschläge?
Gruß,
Christian
auf Basis welcher Anspruchsgrundlage denn? Fehlende
zugesicherte Eigenschaft? Wohl kaum, weil die Zusicherung sich
nicht auf den Zustand bei Übergabe bezieht. Andere Vorschläge?
Hallo,
Garantievertrag!!! Der ist abstrakt vom Kaufvertrag und hat nix mit der Kaufsache zu tun. Würgst du doch selber immer, wenn die Kollegen 1-mal-Nutzer hier im Brett immer Gewährleistung und Garantie durcheinanderwürfeln.
gruss vom
showbee
Hallo,
Garantievertrag!!!
ich habe das Wort Garantie wohl gelesen, aber m.E. kann man eine Wertsteigerung von drei Prozent nicht garantieren, sondern nur konkrete Verkaufserlöse zu definierten Zeitpunkten. Nur, weil ein entsprechender Verkaufspreis nicht erreicht werden konnte, heißt das ja nicht, daß die Wertsteigerung nicht eingetreten ist.
Gruß,
Christian
ich habe das Wort Garantie wohl gelesen, aber m.E. kann man
eine Wertsteigerung von drei Prozent nicht garantieren,
sondern nur konkrete Verkaufserlöse zu definierten
Zeitpunkten. Nur, weil ein entsprechender Verkaufspreis
nicht
erreicht werden konnte, heißt das ja nicht, daß die
Wertsteigerung nicht eingetreten ist.
Hallo,
das ist dann wohl Tatsachenfrage und des (bereits
empfohlenden) Rechtsanwalts Aufgabe. Wenn jemand einen
Garantievertrag macht, dann kann da vieles drin stehen. Es
gibt die dümmsten und unsinnigsten Verträge. Unsinn ist
dennoch wirksam, solange er nicht auf Irrtümern, Drohungen,
Täuschungen, Wucher oder Sittenwidrigkeit beruht. Wenn Herr
Makler X also vertraglich zusichert „Die ETW XYZ zum
Kaufpreis 100.000 EURO wird p.a. 3% Wertsteigerung erfahren
und am Markt verkaufbar“, kann ich hier durchaus eine
Einstandspflicht aus der Garantie erkennen, wenn der
Verkäufern dann zum Marktpreis verkauft hat. Natürlich kann
er sich nicht auf die 3% Garantie berufen, wenn er bewusst
die ETW unter Marktwert im Freundeskreis verkauft.
Aber wie gesagt, keine Rechts- sondern Tatsachenfrage und
deshalb hier nur rein spekulativ.
Mfg vom
showbee
Hallo!
Person a hat sich da vermutlich nicht allzu clever angestellt, denn ein Rechtsgeschäft, welches auf irgendwelche zukünftigen Gewinne zielt, ist ohnehin fragwürdig.
Ich würde einmal darüber nachdenken, von welchen Faktoren die Wertsteigerung einer Immobile abhängt und inwieweit ein Makler diese beeinflussen kann.
Vielleicht wird´s dann klar…
Grüße,
Mathias