Garantierter Rentenfaktor

Hallo zusammen,

ich habe letzten Dezember eine fondsgebundene private Rentenversicherung abgeschlossen (Riesterrente). Mein Versicherer hat in der abschließend zugesendeten Versicherungspolice (2. Dezember 2006) einen „garantierten Rentenfaktor“ pro 100.000 € angegeben. Am 9. Februar 2007 habe ich dann ein Schreiben von meinem Versicherer erhalten, dass der „garantierte Rentenfaktor“ falsch ausgewiesen wurde. Der neue Wert ist in etwa nur noch 25% so hoch. Anscheinend lag da ein Computerfehler beim Versicherer vor.

Nun meine Frage.
Kann ich mich auf den ersten „garantierten Rentenfaktor“ beruhen und die Rente pro 100.000 € verlangen? Oder wie garantiert ist dieser „garantierte Rentenfaktor“? Wenn ein Versicherer mir etwas garantiert, gehe ich eigentlich davon aus, dass das auch verbindlich ist. Muss ich den gekürzten Rentenfaktor aktzeptieren?

Gruß
Christian

Guten Tag Christian,
wenn der neue Garantiewert bei 25 % vom alten liegt, ist es so gut wie
offensichtlich, dass der alte Wert fehlerhaft war.
Sie sprechen von einem anscheinenden Computerfehler.
Das ist nicht schlüssig. Wenn ein Versicherer den Garantiewert so
schwerwiegend ändert, geht das nur mit einer sauberen Begründung.
Was steht dort genau ?
Ansonsten sehen Sie doch in Ihre Angebots- bzw. Antragsunterlagen. Auch dort müsste irgendwo der Garantiewert bezogen auf 100 T€ stehen.
Vergleichen und die Sache ist vom Tisch. Wenn nicht, dann stellen
Sie die Daten (Jahresbeitrag bei Abschluss, Laufzeit, Garantiezeit,Garantiewerte)hier einfach ein.
Gruß
Günther

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Hallo Günther,

ich finde in den Antragsunterlagen keine Angabe zu einer garantierten Rente. Erst in dem Versicherungsschein nach Abschluß stand ein Wert von 1194,32€ als „Garantierter Rentenfaktor je 100000€ Vertragsguthaben, begrenzt auf die Beitragssumme“. Ich habe ein Laufzeit von 40 Jahren. Die Beitragssumme beträgt 49454,40€´. Ich habe eine Rentengarantiezeit von 20 Jahren.
Der neu ausgewiesene Rentenfaktor beträgt jetzt 241,50€. Es sind somit sogar nur 20% des alten Werts. Über meinen Versicherungsmakler habe ich von dem angeblichen Computerfehler beim Versicherer erfahren.
Die offizielle Begründung des Versicheres lautet:

"…wir haben festgestellt, dass wir in Ihrem Versicherungsschein versehentlich einen zu hohen Rentenfaktor ausgewiesen haben. Hierfür bitte wir Sie um Entschuldigung.
Mit diesem Schreiben erhalten Sie den korrekten Versicherungsschein…

…Der Rentenfaktor ist vorsichtig kalkuliert, um mögliche Einflüsse auf die Rechnungsgrundlagen über lange Laufzeiten (wie z.B. längere Lebenswahrscheinlichkeiten und Veränderungen der Kapitalmarktzinsen) zu berücksichtigen. Schließlich garantieren wir eine Rentenzahlung - lebenslang."

Ist das eine saubere Begründung?

In dem ersten Versicherungsschein hatte ich eine Widerspruchfrist von 30 Tagen. Diese ist verstrichen. Gilt diese Widerspruchsfrist auch für den Versicherer. Darf er so gravierende Änderungen vornehmen?
Laut meines Maklers ist der neue Rentenfaktor absolut realistisch. Aber warum soll ich nicht von dem Fehler des Versicherers profitieren?!

Danke für die Hilfe.
Gruß
Christian

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Laut meines Maklers ist der neue Rentenfaktor absolut
realistisch. Aber warum soll ich nicht von dem Fehler des
Versicherers profitieren?!

Danke für die Hilfe.
Gruß
Christian

Hallo Christian,

mein Vorschlag: Such dir einen anderen (besseren) Versicherer. Riester kann ganz einfach übertragen werden (die winzige Gebühr kannst Du vergessen)!

Guten Tag Christian,
bei rund 1200 € Garantierente ergibt sich eine garantierte
Jahresrente von über 14000 €. Demgegenüber steht eine Beitragssumme
in Höhe von 50000 €, die der Versicherer nach den Riester-Modalitäten
verrenten muß - mindestens. Wenn sogar eine zwanzigjährige Garantiezeit vereinbart wurde, liegt es auf der Hand, dass der
Versicherer ein unmöglich zu erfüllendes Versprechen abgegeben hat.
Mit anderen Worten: Das Eingeständnis eines Fehlers aufgrund eines
Programmfehlers ist glaubwürdig und nachvollziehbar. Die neue
ausgewiesene Garantierente liegt im Rahmen des Üblichen.
Ob anderweitig nach Wechsel eine bessere Garantierente zu erreichen ist, ist ein gänzlich anderes Thema. Überstürzen Sie gar nichts.
Die dargestellte korrigierte Rente ist plausibel, die ursprüngliche war es nicht.
Gruß
Günther

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Nun meine Frage.
Kann ich mich auf den ersten „garantierten Rentenfaktor“
beruhen und die Rente pro 100.000 € verlangen?

Diese Frage hat als Ergebnis einen gewaltigen Brocken Geld mehr oder weniger für Dich. Verträge unterliegen dem BGB. Dort gilt grundsätzlich das, was im Vertrag steht. Es gibt aber vom Erklärungsirrtum bis zur Grenzdebilität eine Menge Gründe, warum man rechtlich von dieser Regel abweichen kann.

Bei dieser Summe empfehle ich Dir den Gang zu einem Anwalt - dringend.

Benni

Laut meines Maklers ist der neue Rentenfaktor absolut
realistisch. Aber warum soll ich nicht von dem Fehler des
Versicherers profitieren?!

Danke für die Hilfe.
Gruß
Christian

Hallo

Hallo Christian,

mein Vorschlag: Such dir einen anderen (besseren) Versicherer.
Riester kann ganz einfach übertragen werden (die winzige
Gebühr kannst Du vergessen)!

aber auch da gibts bei den Summen keine 1200€ Rente…auch keine 600€s. Um 1000€s Rente zu bekommen brauche ich einen Kapitalstock von ca 250.000€s,so rechnen mir die Bänker immer meine Versorgungslücke aus

lG
Mikesch

Hallo Mikesch,

bei einer guten Gesellschaft reichen 200.000 Euro für 1.000 Euro Monatsrente…

…als kleine Korrektur

Gruß

Detlev

aber auch da gibts bei den Summen keine 1200€
Rente…auch keine 600€s. Um 1000€s Rente zu
bekommen brauche ich einen Kapitalstock von ca
250.000€s,so rechnen mir die Bänker immer meine
Versorgungslücke aus

lG
Mikesch

Hallo Cooler,

bei den meisten Konstruktionen gibt`s in den ersten Jahren nichts zu übertragen. Die Problematik ist doch, dass die allermeisten erst viel später merken, was sie unterschrieben haben. Lesen hilft, gerade wenn man 30-40 Jahre in etwas „investiert“.

Ausserdem finde ich es recht merkwürdig, dass eine namhafte(?) Gesellschaft ein derartiges Computerproblem hat…oder werden die Policen mittels Word und Sekretärin verfasst? …dann dürfte es sich um eine kleinere Gesellschaft handeln ,-)

Gruß

Detlev

mein Vorschlag: Such dir einen anderen (besseren) Versicherer.
Riester kann ganz einfach übertragen werden (die winzige
Gebühr kannst Du vergessen)!

Wenn ein
Versicherer mir etwas garantiert, gehe ich eigentlich davon
aus, dass das auch verbindlich ist. Muss ich den gekürzten
Rentenfaktor aktzeptieren?

Also, bevor Du noch beim Anwalt Gebühren versenkst, mache Dir mal folgendes klar:

Wenn Du 40 Jahre lang einzahlst hast Du nach den 40 Jahren vielleicht das 4-fache (oder mehr oder weniger, je nachdem wie’s läuft) der eingezahlten Beiträge, also ca. 200.000 EUR. Der Garantiefaktor wirkt nach Deinen Angaben aber nur auf die 49.545 EUR gez. Beiträge, also bekommst Du daraus eine Jahresrente von 7087 EUR (=14,3% von 49.545) garantiert.

Andererseits erwartest Du sagen wir 200.000 EUR und daraus kannst Du inklusive Überschussbeteiligung ca. 5%-6% pro Jahr erwarten, also 12.000 EUR Jahresrente.

Mein Fazit: So richtig ziehen, tut die Garantie nicht. Jetzt kommt’s natürlich drauf an, wie in Deinen Versicherungsbedingungen die Verrentung des übrigen Guthabens usw. geregelt ist. Vielleicht könnte man da den einen oder anderen Euro „rausholen“, aber die Frage ist natürlich, ob und wieviel Du jetzt an Anwaltsgebühren einsetzt (die Dir nicht unbedingt erstattet werden) um womöglich in 40 Jahren irgendwas zu haben - oder auch nicht, wenn die Garantie sozusagen wertlos ist.