Garantietauschware Garantie

Liebe/-r Experte/-in,
wenn ich durch einem Garantiefall eine Austauschware Neu bekomme. Hat dann die Neuware wieder 2 Jahre Garantie oder orientiert sich die Austauschware an der Restgarantie vom defekten Gerät?

Hallo,

zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer.

Erfolgt ein Austausch im Rahmen der Gewährleistung, lebt der Anspruch nicht neu auf.

Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist.

Mir sind keine Garantiebedingungen bekannt, bei denen ein Austausch die Garantie neu aufleben lässt.

Gruß

S.J.

wenn ich durch einem Garantiefall eine Austauschware Neu
bekomme. Hat dann die Neuware wieder 2 Jahre Garantie oder
orientiert sich die Austauschware an der Restgarantie vom
defekten Gerät?

Danke für die Antwort.