Hallo,
ich hoffe, ich bin hier richtig.
Ich habe eine Frage zur Garantieübernahme.
Wenn man bei Ebay von einem privaten Verkäufer (Person A) einen gebrauchten Artikel kauft z. B. zum Preis von 30 €, der eine Amazonrechnung (Neupreis des Artikels z. B. 70 €) enthält. Doch Person B (Käufer der Ware) merkt, dieser Artikel funktioniert nach kurzer Zeit nicht mehr, so wendet sich Person B sich natürlich an Amazon. Amazon hat ein System, das sich hinter der Bestellnr. die Person A befindet, so auch seine Kontodaten. Amazon überweist den Garantiebetrag+Portokosten für die Versendung des Artikels auf das Konto von Person A. Person B steht nun mit leeren Händen da und wendet sich an Person B mit der Bitte, den Betrag von 70 € + Portokosten auf sein Konto zu überweisen.
Person B hat doch das Recht auf die Gesammtsumme oder nicht? Da er ja Besitzer und Eigentümer der Ware ist und das Recht auf einen gleichwertigen Artikel, im Wert von, 70 € hat. Oder kann Person B die Differenz von 40 € einbehalten und überweist mir 30 € (Ebay Verkaufspreis)+Portokosten?
Hat jemand ne Antwort dafür, evtl. mit §?
Ich bedanke mich im Voraus für eure Bemühungen.
Gruß
Kai
Hallo,
ob B überhaupt einen Garantieanspruch gegen Amazon hat, hängt davon ab, ob Amazon überhaupt eine Garantie gibt und wenn ja, was in den Bedingungen, insbesondere hinsichtlich der Übertragung der Ansprüche beim Weiterverkauf, steht.
Einen Anspruch aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung/Sachmängelhaftung hat nur A gegen Amazon, denn B steht mit Amazon in keinerlei Vertragsverhältnis. B hat ggf. Ansprüche gegen A, muss diese dann aber auch A gegenüber geltend machen.
Gruß
S.J.
Ich habe eine Frage zur Garantieübernahme.
Wenn man bei Ebay von einem privaten Verkäufer (Person A)
einen gebrauchten Artikel kauft z. B. zum Preis von 30 €, der
eine Amazonrechnung (Neupreis des Artikels z. B. 70 €)
enthält. Doch Person B (Käufer der Ware) merkt, dieser Artikel
funktioniert nach kurzer Zeit nicht mehr, so wendet sich
Person B sich natürlich an Amazon. Amazon hat ein System, das
sich hinter der Bestellnr. die Person A befindet, so auch
seine Kontodaten. Amazon überweist den
Garantiebetrag+Portokosten für die Versendung des Artikels auf
das Konto von Person A. Person B steht nun mit leeren Händen
da und wendet sich an Person B mit der Bitte, den Betrag von
70 € + Portokosten auf sein Konto zu überweisen.
Person B hat doch das Recht auf die Gesammtsumme oder nicht?
Da er ja Besitzer und Eigentümer der Ware ist und das Recht
auf einen gleichwertigen Artikel, im Wert von, 70 € hat. Oder
kann Person B die Differenz von 40 € einbehalten und überweist
mir 30 € (Ebay Verkaufspreis)+Portokosten?
Hi
Person B steht nun mit leeren Händen
da und wendet sich an Person B mit der Bitte, den Betrag von
70 € + Portokosten auf sein Konto zu überweisen.
mmh, ob das sinnvoll ist, sich selbst um etwas zu bitten…?
Ali N.
Mir geht es weniger darum, sondern ob Person A die Differenz einbehalten kann oder ob Person B Anspruch auf die 70€ hat.
Wie gesagt, der Garantieanspruch durch Amazon ist ja geschehen und eben auf das Konto der Person A gegangen.
@Ali, ja da hab ich mich dann vertan, soll natürlich Person A sein 
Hallo,
ob B überhaupt einen Garantieanspruch gegen Amazon hat, hängt
davon ab, ob Amazon überhaupt eine Garantie gibt und wenn ja,
was in den Bedingungen, insbesondere hinsichtlich der
Übertragung der Ansprüche beim Weiterverkauf, steht.
Einen Anspruch aufgrund der gesetzlichen
Gewährleistung/Sachmängelhaftung hat nur A gegen Amazon, denn
B steht mit Amazon in keinerlei Vertragsverhältnis. B hat ggf.
Ansprüche gegen A, muss diese dann aber auch A gegenüber
geltend machen.
Gruß
S.J.
Mir geht es weniger darum, sondern ob Person A die Differenz
einbehalten kann oder ob Person B Anspruch auf die 70€ hat.
Wie gesagt, der Garantieanspruch durch Amazon ist ja geschehen
und eben auf das Konto der Person A gegangen.
Hallo,
dir geht es weniger um die Anspruchsgrundlage als was? Die Anspruchsgrundlage ist schließlich das A und O für die Lösung solcher Fälle.
B hat ggf. Gewährleistungsansprüche gg. A. Diese belaufen sich maximal auf den Kaufpreis. Wodurch sollte sich ein Anspruch von B gegen A auf 70 Euro begründen? Einen solchen Anspruch kann ich nicht erkennen.
Gruß
S.J.