Hallo,
angenommen ich bin Gewerbetreibender, also Händler als Kleinunternehmer und kaufe jetzt sehr günstig von einer sehr großen Elektronikkette sehr günstig Waren ein. Diese verkaufe ich weiter. Die Kette gibt mir, wenn ich privat als Endverbraucher kaufen würde, ja 2 Jahre Garantie auf die Neuware. Muss ich diese dann als Händler übernehmen, wenn ich als Zwischenhändler fungiere? Oder kann ich beim Verkauf einfach darauf verweisen, dass die Garantie von der Kette übernommen wird? Ich denke nicht, oder?
Man will Unternehmer sein,und sei es Kleinunternehmer,hat aber wie sehr viele Menschen Probleme mit den Begriffen „Garantie“ und „Gewährleistung“.
Man muss seinem Kunden natürlich ebenfalls die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren,bzw. bei Gebrauchtware von 1 Jahr gewähren(man selber,nicht der Elektromarkt,mit dem hat der Kunde nichts zu tun!)
Garantie wäre die freiwilige Zusage,etwa vom Hersteller der Ware.
Der will z.B. für 2 Jahre für bestimmte Fehler an seiner Ware geradestehen und sie kostenfrei beheben lassen.
Das kann der Kunde auch wahrnehmen,aber eben beim Hersteller zu dessen Bedingungen.