Garantieverlängerung KFZ. Schaden wird nicht beglichen

Guten Tag.
Ich habe bei meinem KFZ (4 Jahre) eine Garantieverlängerung für weitere 2 Jahre (u.a. Bauteil BREMSEN) abgeschlossen.
Nun hat sich bei einer Inspektion herausgestellt, dass bei der linken Hinterbremsen
die Halterung „fest sitzt“.
Dadurch hat sich der Bremsklotz unregelmäßig abgenutzt und die Bremsscheibe
wurde dadurch beschädigt.
Auf der rechten Seite keine Probleme!

Lt. Allianz Versicherung wären die Bremsen nicht mit versichert!
Lt. KFZ Werkstatt entstand der Schaden am Bremsklotz und Scheibe dadurch,
da der Bremssattel nicht frei war.

Nun die Frage, ob ich gegen die Versicherung klagen sollte?
In meiner Versicherung steht ja ganz klar BREMSEN sind mitversichert!Keine Sternchen wie „außer Verschleißteile etc.“.

Der Kostenvoranschlag für beide Hinterbremsen beträgt in der Fachwerkstatt 330Euro!
(Klötze und Scheiben).

Selbst wenn die Versicherung sagt "Dann zahlen wir halt die Hälfte der Reparatur (da ja nur links ein Schaden), würde ich immer noch auf ca. 165Euro sitzen bleiben!
Da kann ich es gleich selbst bei einer freien Werkstatt ohne Versicherung machen lassen…

Wer kenn sich hier aus?
Muß die Versicherung beide Hinterbremsen übernehmen?Oder gar nichts???

Danke
tom

Wie kann es denn da Missverständnisse geben ?

Wenn es so klar in den Bedingungen steht wundert es mich, wieso die VS jetzt doch Auschlüsse geltend machen will.

Bremsen (ohne weitere Einschränkung) bedeutet alles rund um die Bremsen, auch dem Verschleiß unterliegende Bauteile.
Das ist ungewöhnlich !

Irgendwo müsste es in den VS-Bedingungen den Ausschluss von Verschleißteilen haben.
Nicht auf Bremsen extra bezogen, sondern allgemein auf alle Arten von Verschleiß, z.B. auch bei Reifen, Lampen, Auspuff usw.

Und es muss auch etwas zu Folgeschäden stehen, ob die immer bezahlt werden. Also wenn Bremsscheibe bricht und weiteren Schaden anrichtet. oder wenn Bremssattel festsitzt und deswegen Scheibe und Belag sinnlos und schnell abnutzen.
Genauso, wenn aus Sicherheitsgründen beide Beläge/Scheiben getauscht werden müsse, obwohl Schaden nur einseitig war.

MfG
duck313

Hallo!
Mach mit der Versicherung einen Besichtigungstermin aus, nimm Deine Polizze mit, dann
könnte vielleicht Klarheit geschaffen werden.
Auch bei den Versicherungen sitzen nicht immer die Vivsten am Telefon.
MfG
airblue21

also bei meiner…
…Garantieverlängerung über die Allianz sind Bremsen mitversichert, und zwar alle abschliessend aufgezählten Bauteile:

Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Bremskraftregler, Radbremszylinder,
Bremskraftbegrenzer und elektronisches Steuergerät,
Drehzahlsensor und Hydraulikeinheit des ABS, Bremssattel;

unter Ausschluss von u.a.:
Verbrauchsmittel und Verschleißteile, insbesondere Batterie, Bremsbeläge,
Bremsscheiben und -trommeln…

anders kenn ich das auch nicht…bitte die Police nochmals genau lesen