Garantieverlängerung

Also ich habe mir vor 8 Monaten einen Brenner gekauft. Ein Jahr Garantie. Jetzt war dieser kaputt und ich habe problemlos ein neues Gerät bekommen. Allerdings weigerte man sich eine neue Garantie zu geben.

Ist sowas rechtens ? Ich dachte eine Garantie sei an ein Gerät gebunden und nicht an eine Person. Bekommt man für neue, umgetauschte Ware keine neue Garantie sondern es gilt die Laufzeit der Alten ? Was, wenn das Gerät in einiger Zeit wieder defekt ist ???

Kennt jemand die Rechtslage ? Surftips ? Verbraucherschutz ?

Danke !

Bei einem Umtausch als Garantieleistung beginnt keine neue Garantiezeit. Allerdings ist die laufende Garantiezeit für die Dauer, die diese Leistung ggf. in Anspruch genommen hat (Einsendung, Überprüfung und dann erst Ersatz), gehemmt - d.h. die Garantiezeit verlängert sich um diesen Zeitraum. Der Nachweis obliegt dem Käufer.

Hallo,

Ja das ist okay. Eine Nachbesserung hemmt lediglich die Garantie, d.h. war das Teil zwei Wochen eingeschickt, hast Du zwei Wochen längere Garantie.
Aber letztendlich solltest Du Dich generell fragen, was Garantie heisst: Der Lieferant garantiert Dir, dass Du mindestens ein Jahr lang CD´s brennen kannst. Nun ist das Ding kaputt gegangen und es wurde getauscht, dass heisst aber nicht, dass aus den 12 garantierten Monaten plötzlich 20 werden.

Und nach dem Verbraucherschutz zu schreien bringt auch nur in den allerseltensten Fällen etwas. Denn wo siehst Du Dich denn in Deinen Rechten beschnitten. Du versuchst lediglich, durch den Defekt des Gerätes mehr Rechte zu haben als wenn das Gerät nicht kaputtgegangen wäre, oder ???
Gruß

Matthias

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Erstens bedeutet „Garantie“ eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers und ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen „Gewährleistung“ von 6 Monaten. Wenn der Brenner nach 8 Monaten kaputt geht wäre die Gewährleistung abgelaufen und du hättest Pech gehabt. Der Hersteller oder Händler hat dir aber zusätzliche 6 Monate gegeben; innerhalb dieser Frist kann er seiner Wahl nach nachbessern, Ersatz liefern oder sonstwas. Der neue Brenner ist somit als Ersatz (!) für den alten gedacht und tritt demnach an dessen Stelle. Das bedeutet auch, daß keine neuen Gewährleistungs- oder Garantieansprüche entstehen.

MfG
Dietmar

Vielen Dank für die Antworten.
Man lernt halt nie aus . . . . .