Garantieverlust bei neuer küche

stimmt es, dass die garantie, einer in der letzten woche eingebauten neuen küche, entfällt wenn nachträglich eine fremde armatur eingebaut wurde? meiner mutter wurde gesagt, dass ihr garantieanspruch bei der spüle und insbesondere beim abfluß erlischt wenn sie selbst eine mischbaterie einbaut. das wurde meiner mama nur mündlich gesagt. stimmt das?

Hallo,
ich kann mir das nicht vorstellen, aber dies ist das erste Mal,dass ich keine definitive Antwort geben kann.
Gruss

Hallo,

zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB lediglich verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer.

Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist. Wenn in den Garantiebedingungen geregelt ist, dass die Garantie erlischt, wenn man selbst etwas einbaut, dann ist das grundsätzlich wirksam. Ein Blick in die Garantiebedingungen sollte die Frage also klären.

Oder reden wir doch von Gewährleistung?

Gruß

S.J.

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hallo wolfgang,

es gibt immer ein erstes mal.*g*
ich war leider bei diesem gespräch nicht dabei, aber mir kommt die aussage auch ziemlich seltsam vor.
aber danke, das du trotzdem geantwortet hast.
grüßle
p.

Hallo,
ich kann mir das nicht vorstellen, aber dies ist das erste
Mal,dass ich keine definitive Antwort geben kann.
Gruss

hallo s.j.,

tja, wenn ich das wüßte.
aber, so wie ich das aus deiner antwort rausgelesen habe, müßte das in der garantie geregelt sein, oder?
dann werden wir die mal durchackern und schaun was wir rausfinden.

danke für deine antwort.
grüßle
p.

Hallo,

zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung
zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht
differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede
Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht
so.

Der Verkäufer ist laut BGB lediglich verpflichtet, die Sache
(den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben.
Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen,
dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch
hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der
Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon
vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein
Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim
Käufer.

Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren
einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt
grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung
eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der
Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie
frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich
von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist. Wenn
in den Garantiebedingungen geregelt ist, dass die Garantie
erlischt, wenn man selbst etwas einbaut, dann ist das
grundsätzlich wirksam. Ein Blick in die Garantiebedingungen
sollte die Frage also klären.

Oder reden wir doch von Gewährleistung?

Gruß

S.J.

stimmt es, dass die garantie, einer in der letzten woche
eingebauten neuen küche, entfällt wenn nachträglich eine
fremde armatur eingebaut wurde? meiner mutter wurde gesagt,
dass ihr garantieanspruch bei der spüle und insbesondere beim
abfluß erlischt wenn sie selbst eine mischbaterie einbaut. das
wurde meiner mama nur mündlich gesagt. stimmt das?

hallo pinkmiami,
es ist richtig, dass bei einbauten durch nicht autorisierte personen, der garantieanspruch zu prüfen ist. es müssen hierzu jedoch die agb´s der betreffenden firma geprüft werden. mit vollständigem garantieverlust sollte man sich jedoch nicht abspeisen lassen. gruß candy **66

hallo candy**66,
danke für deine antwort. da werden wir mal nachlesen und prüfen.
schöne woche
pinkmiami

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