Guten Tag,
man gibt einen Laptop zur Reperatur ab, weil er zwar an geht jedoch kein bild zu sehen ist. Die Fehlerursache laut Reperaturfirma ist ein defektes mainboard. Leider will diese Firma die Reperatur nicht über die noch bestehende Garantie laufen lassen, da einer der Verschlusshaken oben am Bildschirm abgebrochen ist. Ist sowas rechtens? Kann man sich da irgendwie gegen wehren? Anwalt etc.?
MfG
Simon
Kann man sich da irgendwie gegen wehren? Anwalt etc.?
Hallo,
du hast die Antwort doch schon selbst gegeben:
„Anwalt etc“; zumal bei geringem Streitwert die anwaltlichen Kosten sehr niedrig sind.
Gruss
Iru
Hallo,
Firma die Reperatur nicht über die noch bestehende Garantie
laufen lassen, da einer der Verschlusshaken oben am Bildschirm
abgebrochen ist. Ist sowas rechtens? Kann man sich da
irgendwie gegen wehren? Anwalt etc.?
was sagen die Garantiebedingungen? Ist dort so eine Klausel vermerkt, wird wohl keinerlei Anspruch bestehen.
Gruß
S.J.