Hallo habe eine Frage unzwar wenn ein Handy nach paar wochen plötzlich einen Fehler hat,man es einschickt,dann zurückbekommt und das Handy zwar besser funktioniert als vorher aber trotzdem noch macken hat und man es wieder einschicken lässt,dann bescheid gesagt bekommt das man keinen Garantieanspruch hat wegen eines Wasserschadens.Was kann man tun?
Hallo,
besteht tatsächlich ein Wasserschaden?
Falls ja, hat man Pech gehabt.
Gruß
Hallo,
vorher aber trotzdem noch macken hat und man es wieder
einschicken lässt,dann bescheid gesagt bekommt das man keinen
Garantieanspruch hat wegen eines Wasserschadens.Was kann man
tun?
die Beweislast, dass es sich nicht um einen Garantiefall handelt, liegt beim Garantiegeber (BGB BGB § 443 Abs. 2).
Gruß
S.J.