Garantieverlust?

hallo, zum Sachverhalt;
jemand kauft ein Quad mit Straßenzulassung, fährt mit dem Teil aber regelmäßig im Gelände (Quadbahn);
Nun möchte der jemand, das Teile die Defekt sind, ausgetauscht werden bzw. der jemand will nach 1,5 Jahren vom Kaufvertrag zurücktreten weil das Quad nicht mehr so will wie er!
Wie bzw. was sagt in dem Fall die Rechtslage zur Rücknahme bzw. wandlung des Kaufvertrages. Muß der Verkläufer den Quad zurücknehmen? Oder hat der Jemand schlechte Karten.
Danke für alle Antworten!
LG Ruffus

Hi!

Wenn ich dich richtig verstanden hab, will dieser Jemand, daß der Händler das Quad, das ebendieser Jemand in 1,5 Jahren zu Schande gefahren hat, zurücknehmen soll.

Dieser Wunsch ist durchaus nachvollziehbar. Ich würde das dem Händler allerdings sehr vorsichtig vorbringen, er könnte sich nämlich totlachen dabei.

Garantieanspruch besteht sehr wohl, allerdings hängt der wieder von der Art des Defektes ab.

Grüße
Dusan

Hallo ruffus,

jemand kauft ein Quad mit Straßenzulassung, fährt mit dem Teil
aber regelmäßig im Gelände (Quadbahn);
Nun möchte der jemand, das Teile die Defekt sind, ausgetauscht
werden bzw. der jemand will nach 1,5 Jahren vom Kaufvertrag
zurücktreten weil das Quad nicht mehr so will wie er!
Wie bzw. was sagt in dem Fall die Rechtslage zur Rücknahme
bzw. wandlung des Kaufvertrages. Muß der Verkläufer den Quad
zurücknehmen? Oder hat der Jemand schlechte Karten.

a) rechtsanwaltliche Auskünfte gibts glaube ich in einem anderen Brett

b) da kauft einer ein Spassgerät, heizt das Teil über debn Acker bis die Spiegel qualmen und wenn dann die Technik schlappmacht wirft man das Teil dem Verkäufer nach 18 Monaten (!) auf den Hof und sagt: Scheisse, gib mir meine Kohle wieder?

Schon mal was von „Wertverlust durch Gebrauch“ und „unsachgemäßer Behandlung“ gehört?

Hallo?
Geht’s noch?

222kpl

Hallo,
wurde das Quad neu oder gebraucht gekauft?
Bei Neukauf,
spielt es im Moment keine Rolle, ob das Quad im Gelände und/oder auf der Strasse gefahren wurde.
Eine Rücktritt vom Kaufvertrag ist, wenn überhaupt, nur dann möglich, wenn bei diesem Quad von Anfang an technische Probleme aufgetreten wären, die auch nach mehreren Besuchen innerhalb der Garantiezeit beim Fachhändler nicht behoben werden konnten.
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag nach 18 Monaten ist ein Witz. Wenn sich dieser „Jemand“ blamieren will, soll er damit bei Händler auflaufen.
Was den Tausch defekter Teile anbelangt ist zunächst zu klären, warum die Teile defekt sind.
Genauso verhält es sich nach 18 Monaten mit dem Austausch defekter Teile.
Bei einem Gebrauchtkauf von Privat gibt es überhaupt keine Garantie, es sein denn, sie wurde beim Kauf vereinbart.
VG,
seal124

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Laut Konsumentenschutzgesetz kehrt sich ganz allgemein nach 6 Monaten die Beweislast um. Das heisst, der Gute muss selbst beweisen , dass das Ding von Anfang an Mängel hatte.
Nach 18 Monaten gäbe es außerdem für so ein sogenanntes Spaßfahrzeug weniger als die Hälfte des Kaufpreises, selbst wenn die Beweise stichhaltig wären. Simple Rechnung: angenommene Nutzungsdauer 3 Jahre (siehe Finanz), die Hälfte davon verstrichen, wahrscheinlich gröbere Lack- bzw. optische Schäden und Wiederverkauf praktisch unmöglich.

Also, wenn er beim Händler reingeht, unbedingt die Türe offen lassen, damit er freie Bahn beim hochkantig hinausfliegen hat :smile: