also, wenn es im Kaufvertrag steht, ist das doch schon super.
Der Händler hätte eine Versicherung abschließen müssen (in der Regel bei der CarGarantie AG), der Käufer hätte darüber Unterlagen bekommen müssen, um die Leistungen unabhängig vom Händler überall in Anspruch nehmen zu können. (Die Bedingungen sehen manchmal vor, dass in der Regel der verkaufende Betrieb angesprochen werden muss.)
Man kann mal bei der CarGarantie anrufen und die Fahrgestellnr. bereithalten. Vielleicht fehlen ja nur die Unterlagen.
Sonst muss der Verkäufer das nachholen bzw. selbst eintreten.
also, wenn es im Kaufvertrag steht, ist das doch schon super.
Der Händler hätte eine Versicherung abschließen müssen (in der
Regel bei der CarGarantie AG), der Käufer hätte darüber
Unterlagen bekommen müssen, um die Leistungen unabhängig vom
Händler überall in Anspruch nehmen zu können. (Die Bedingungen
sehen manchmal vor, dass in der Regel der verkaufende Betrieb
angesprochen werden muss.)
Man kann mal bei der CarGarantie anrufen und die
Fahrgestellnr. bereithalten. Vielleicht fehlen ja nur die
Unterlagen.
keine versicherung vorhanden. weder übers kennzeichen noch über die fahrgestelltnummer…
Sonst muss der Verkäufer das nachholen bzw. selbst eintreten.
nachholen geht lt. versicherung nicht mehr, da der wagen ja schon 4 jahre alt ist…
und selbst eintreten ?
wenn ich zur nächsten inspektion dorthin gehe, dann wird er sicher nichts finden wollen, für das er selbst eintreten müsste…
Was ist denn im Kaufvertrag über die Versicherung gesagt worden ? Sollte die Versicherung die zugesagte Gewährleistung verlängern oder an deren Stelle treten ?
Die zugesagten Leistungen muss dann der Händler erbringen. Achtung: Der CG-Schutz ist nicht allumfassend.
Was ist denn im Kaufvertrag über die Versicherung gesagt
worden ? Sollte die Versicherung die zugesagte Gewährleistung
verlängern oder an deren Stelle treten ?
verlängern
Die zugesagten Leistungen muss dann der Händler erbringen.
wenn im kaufvertrag der abschluss einer versicherung
vereinbart wurde ? da wäre man schön blöd, denn wenn der
händler in den 5 jahren pleite geht…
Okay, wenn explizit der Abschluss einer Versicherung vereinbart wurde, hat der Verkäufer den Vertrag nicht (vollständig) erfüllt.
lt. info der cargarantie sind die der einzige versicherer, der
das in D anbietet…
spontan fallen mir noch zwei weitere ein
der Käufer hätte darüber
Unterlagen bekommen müssen,
Aus meiner Erfahrung kenne ich das so: Die Garantieverlängerung wurde mündlich versprochen, den Antrag habe ich zusammen mit dem Kaufantrag unterschrieben, Versicherungsschein ging mir direkt zu, die Prämie wurde von meinem Konto eingezogen. Der Händler hat den Versicherungsbeitrag anschliessend an mich überwiesen.