Garantiezeit von computer hardware?

hallo gemeinde,

a kauft sich im mediamarkt vor exakt zwei jahren einen drucker. dieser ging nun kaputt und bei einem anruf im markt sagt man a, dass der drucker nur ein jahr garantie hat und das jeder hersteller selbst entscheiden kann, wie lange er garantie auf seine produkte anbietet.

hat der deutsche gesetzgeber vor ein paar jahren nicht festgelegt das die garantiezeit sich über mindestens zwei jahre erstrecken muss?

wenn dem so ist, wie sollte sich a verhalten?

viele grüße
pirat

Die gesetzl. Gewährleistung beim Kauf beträgt 2 Jahre.
Davon zu trennen ist eine freiwillige Garantie, die die Händler bzw. Hersteller gibt.

NEIN!

Zwischen Garantie und Gewährleistung ist ein Unterschied.
1 Jahr Garantie ist eh blödsinnig, da bei jedem beim Händler gekauften neuen Artikel 2 Jahre Gewährleistung drauf ist.

Einige Hersteller versuchen die Kunden trotzdem zu betucken. Nach einem halben Jahr muss der Kunde beweisen, dass der Schaden bereits vor dem Kauf war. Bei Handys wird gerne mal auf einen Feuchtigkeitsschaden hingewiesen. Was aber meistens ein Qualitätsmangel ist.

Also nicht unterkriegen lassen und auf Recht bestehen!

Hallo,
die faq:1152 sollte Deine Fragen richtig und vollständig beantworten - im Gegensatz zu den bisherigen Postings.
Gruß
loderunner (ianal)

Zwischen Garantie und Gewährleistung ist ein Unterschied.
1 Jahr Garantie ist eh blödsinnig, da bei jedem beim Händler
gekauften neuen Artikel 2 Jahre Gewährleistung drauf ist.

Die Garantie (insbesondere wenn sie auf Haltbarkeit gerichtet ist) geht aber doch über die Gewährleistung hinaus, weil sich Letztere nur auf den Zeitpunkt der Übergabe der Sache bezieht.

Also nicht unterkriegen lassen und auf Recht bestehen!

Das hier nicht besteht …

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hi loderunner (ianal),

hmm, also der drucker ist ein gebrauchsgegenstand und weil er älter als ein halbes jahr ist, müsste a beweisen das der fehler schon bei der auslieferung bestand (was ja gar nicht an dem war) um ersatz zu bekommen?

ich habe da bestimmt was durcheinander gebracht! :frowning:
magst mir das mal bitte erklären?
sollte a zum verbraucherschutz oder sich gleich einen neuen holen??

cya
pirat

ps: warum hast du ianal (Iam not a lawyer) in klammern gesetzt?

hi loderunner (ianal),

hmm, also der drucker ist ein gebrauchsgegenstand und weil er
älter als ein halbes jahr ist, müsste a beweisen das der
fehler schon bei der auslieferung bestand (was ja gar nicht an
dem war) um ersatz zu bekommen?

Wenn der Fehler nicht bei der Auslieferung bestand, trifft die Gewährleistung nicht zu.
Einzige Chance ist die freiwillige Garantie - die anscheinend nach einem Jahr erloschen ist.

sollte a zum verbraucherschutz oder sich gleich einen neuen
holen??

Der Verbraucherschutz wird nichts bringen - neuen holen oder alten reparieren lassen (kostenpflichtig).

ps: warum hast du ianal (Iam not a lawyer) in klammern
gesetzt?

Bescheidenheit. Es wird eingeräumt, dass in der Aussage juristische Fehler enthalten sein könnten.

Gruß Bombadil (IANAL - ich schreib gerne „Laienmeinung“ stattdessen :wink:

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