Hallo,
es geht um ein neues Asus-Netbook das im Internet gekauft wurde. Das Netbook wurde in Betrieb genommen wobei auffiel, dass das Netzteil oder die Strombuchse einen Wackelkontakt hat und wurde daraufhin zum Händler zurück geschickt.
Der Händler behauptet das Netbook hat keinen defekt.
Der Hersteller sagt er kann es nicht umtauschen nur reparieren.
Im Produkthaftungsgesetz gibt es eine Klausel die Beweislastumkehr oder soe heißt - der Händler/Hersteller muss also beweisen, dass der Fehler noch nicht beim Kauf bestanden hat oder so. Also müssten die Karten doch eigentlich ganz gut stehen, ein neues Netbook (ohne Stromwackler) zu bekommen
- Wer ist für so einen Garantiefall zuständig - der Händler oder der Hersteller?
- Kann unter Berufung auf einen bestimmten Gesetzesartikel ein Austauschgerät verlangt werden?
- Darf die Reparatur dem Käufer in Rechnung gestellt werden?
- Was kann getan werden um seine Glaubwürdigkeit gegenüber dem zuständigen Garantieabwickler (Hersteller/Händler) zu verbessern?