Hallo Zusammen,
ich habe keine direkte Frage, sondern möchte einen - glücklich geendeten - Sachverhalt, den ich miterleben mußte, zur Diskussion stellen.
Mitte Januar 2006 kauft ein Kunde bei einem Händler ein Elektrogerät. Kurz vor Ablauf der Garantie (Ende Juni 2006) geht das Gerät kaputt. Der Hersteller nimmt das Gerät zurück und der Händler händigt dem Kunden kurz nach Ablauf der Garantie ein Austauschgerät aus. Dieses Austauschgerät ist bereits nach wenigen Stunden Betrieb defekt. Jetzt bezieht der Händler folgenden, scheinbar rechtlich einwandfreien Standpunkt ein: Da inzwischen keine Garantie mehr besteht, sondern Gewährleistung, muß der Kunde beweisen, daß das Ende Juli 2006 ausgehändigte Austauschgerät bereits zum Zeitpunkt des Kaufes (Mitte Januar 2006) defekt war! Dies ist natürlich unmöglich (grinzt der Händler). Der Rechtsanwalt sagt zum Kunden: der Händler hat leider recht. Der Hersteller verweist immer nur auf den Händler.
Glücklicherweise war der Hersteller nach drei Jahren und mehrfachen Einsenden des Austauschgerätes „mürbe“ und hat des Gerät gegen ein neues Modell ausgetauscht.
Interessant ist die Tatsache, daß man nach deutschem Recht beweisen muß, daß ein Austauschgerät bereits 6,5 Monate vor dem Erhalt defekt war. Das ist doch genial, oder?
Gruß aus Köln
Dagobert