habe eine frage bezüglich der garderobenhaftung in einem club, aus der sichtweise
des garderobenpersonals bezw. der lokalbetreiber heraus betrachtet. wer kann mir
zur geltenden rechtslage eine fundierte auskunft geben.die näheren einzelheiten zur sache möchte nach erfolgreicher kotaktaufnahme dann per e-mail an den experten/in weitergeben.
mit freundlichen
grüßen
kachelmann.