Gardienen nach Reinigung eingelaufen, ABER

Liebes Forum,

trotz Versicherung der Reinigung, dass die Vorhänge-Gardienen bei der Reinigung NICHT einlaufen, sind sie (wie kann es anders sein) dennoch eingelaufen. Etwa 3 Prozent der ursprünglichen Länge.
D.h. die Reinigung hat ausdrücklich behauptet, dass sie NICHT einlaufen und von einer Wäsche in der Waschmaschiene abgeraten.
Dafür gibt es auch Zeugen.

Die Reinigung hat versucht nachzubessern - mit dämpfen und strecken.
Resultat: Gardienen z. T. gerissen eine Seite länger als ursprünglich (hängt jetzt auf Boden), andere Seite immer noch zu kurz!!!

Hat eine Klage Aussicht auf Erfolg???

Gruß Börni
PS - Zum Schluß meinte die Reinigung dann, dass Gardienen (per Gesetz) durchaus 3% einlaufen dürfen.
PS - Die Gardienen aus dem 1. Geschoß haben wir dann doch (entgegen des Rates der Reinigung) in der Waschmaschiene gewaschen (also nicht in die Reinigung gegeben).
Resultat: sauber und nicht eingelaufen!

Liebes Forum,

Hallo,

trotz Versicherung der Reinigung, dass die Vorhänge-Gardienen
bei der Reinigung NICHT einlaufen, sind sie (wie kann es
anders sein) dennoch eingelaufen. Etwa 3 Prozent der
ursprünglichen Länge.
D.h. die Reinigung hat ausdrücklich behauptet, dass sie NICHT
einlaufen und von einer Wäsche in der Waschmaschiene
abgeraten.
Dafür gibt es auch Zeugen.

Die Reinigung hat versucht nachzubessern - mit dämpfen und
strecken.
Resultat: Gardienen z. T. gerissen eine Seite länger als
ursprünglich (hängt jetzt auf Boden), andere Seite immer noch
zu kurz!!!

Oh Gott!

Hat eine Klage Aussicht auf Erfolg???

Meiner Meinung nach ja, wegen dem stümperhaften Verbesserungsversuch!
Bin allerdings Handwerker und kein Jurist!

Gruß Börni
PS - Zum Schluß meinte die Reinigung dann, dass Gardienen (per
Gesetz) durchaus 3% einlaufen dürfen.

Stimmt!
Allerdings nicht laut Gesetzt!
Ein schrumpfen von maximal 3% gilt nicht als einlaufen!
Dekorationen und Vorhänge haben daher immer unten eine Kante welche ausgelassen werden kann!

PS - Die Gardienen aus dem 1. Geschoß haben wir dann doch
(entgegen des Rates der Reinigung) in der Waschmaschiene
gewaschen (also nicht in die Reinigung gegeben).
Resultat: sauber und nicht eingelaufen!

Gruß aus Köln
Michael

Hat eine Klage Aussicht auf Erfolg???

Hallo,

möglicherweise schon, aber bei dem Streitwert? Da gibt es doch diese Schiedsstellen für das Handwerk, kenn mich da jetzt nicht so genau aus, aber ich glaube, wenn du dich an die wendest, ist der Schiedspruch für dich nicht verbindlich (d.h., du könntest immer noch klagen), für die Reinigungsfirma aber schon. Frag doch vielleciht mal bei der Handwerkskammer nach…

Grüßle vom Teddy

Hat eine Klage Aussicht auf Erfolg???

Hallo,

möglicherweise schon, aber bei dem Streitwert?

Der Streiwert beläuft sich auf immerhin 2.000,- Euro.

Da gibt es doch

diese Schiedsstellen für das Handwerk, kenn mich da jetzt
nicht so genau aus, aber ich glaube, wenn du dich an die
wendest, ist der Schiedspruch für dich nicht verbindlich
(d.h., du könntest immer noch klagen), für die Reinigungsfirma
aber schon. Frag doch vielleciht mal bei der Handwerkskammer
nach…

Danke für den Tip…

Grüßle vom Teddy

Hallo Börni,
mir ist in der Reinigung etwas ähnliches (aber nicht so teuer) passiert. Auf dem Bon steht ausdrücklich geschrieben siehe AGB, in den AGB steht, zumindest bei mir, das man als Ersatz den 10 fachen Wert, der Reinigungskosten erstattet bekommt.
In meinem Fall waren das ca. 5 Mark, ich bekam 50 Mark (minus der schon entrichteten Reinigungskosten, blieben also 45 Mark für das gute Stück)erstattet, das Kleidungsstück hatte 2 Wochen vorher 80 Mark gekostet.
Die sind also bestens abgesichert, vielleicht hilft selberwaschen im nachhinein noch was?

Tut mir leid,
Gruß Plö

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