Liebes Forum,
trotz Versicherung der Reinigung, dass die Vorhänge-Gardienen bei der Reinigung NICHT einlaufen, sind sie (wie kann es anders sein) dennoch eingelaufen. Etwa 3 Prozent der ursprünglichen Länge.
D.h. die Reinigung hat ausdrücklich behauptet, dass sie NICHT einlaufen und von einer Wäsche in der Waschmaschiene abgeraten.
Dafür gibt es auch Zeugen.
Die Reinigung hat versucht nachzubessern - mit dämpfen und strecken.
Resultat: Gardienen z. T. gerissen eine Seite länger als ursprünglich (hängt jetzt auf Boden), andere Seite immer noch zu kurz!!!
Hat eine Klage Aussicht auf Erfolg???
Gruß Börni
PS - Zum Schluß meinte die Reinigung dann, dass Gardienen (per Gesetz) durchaus 3% einlaufen dürfen.
PS - Die Gardienen aus dem 1. Geschoß haben wir dann doch (entgegen des Rates der Reinigung) in der Waschmaschiene gewaschen (also nicht in die Reinigung gegeben).
Resultat: sauber und nicht eingelaufen!