Mieter A hat bei Einzug mit Sorfalt ein Übergabeprotokoll mit Vermieter B angefertigt. Darin ist festgehalten, dass bei der Übergabe in der Küche Gardinen mit einem passenden Faltstore vorhanden waren.
Bei Auszug fehlen die Gardinen. Mieter A behauptet, er hätte keine Gardinen gehabt.
Unstrittig ist m.M. dass die Gardinen ersetzt werden müssen. Da der Stoff auch nach längerer Suche nicht mehr erhältlich ist: muß Mieter A auch Kosten für die Neuanfertigung eines passenden Faltstores übernehmen?
Da die alte Rechnung für die Gardinen- und Faltstore-Anfertigung nicht mehr vorhanden ist: wieviele Kostenvoranschläge müssen organisiert werden? Reicht ein Geschäft oder braucht es mindestens 2 oder sogar 3?
In welcher prozentualen Höhe vom Neuwert kann hier angesetzt werden?
Die Frage verstehe ich nicht ganz. Der Mieter muss die Sache ersetzen, soweit ist ja auch schon verstanden worden.
Was er dazu tun muss, wieviele Kostenvoranschläge eingeholt werden etc. wird sich mit Sicherheit nicht im Mietrecht niedergeschlagen haben.
Und um einen evtl. Prozentsatz vom Neuwert berechnen zu können, müsste man erst mal wissen, wie alt die verschwundenen Gardinen (ob nun mit oder ohne Faltstore) gewesen sind, als der Mieter einzog.
Was er dazu tun muss, wieviele Kostenvoranschläge eingeholt
werden etc. wird sich mit Sicherheit nicht im Mietrecht
niedergeschlagen haben.
Ok. Gibt es dazu vielleicht „Erfahrungswerte“/Urteile?
Und um einen evtl. Prozentsatz vom Neuwert berechnen zu
können, müsste man erst mal wissen, wie alt die verschwundenen
Gardinen (ob nun mit oder ohne Faltstore) gewesen sind, als
der Mieter einzog.
Gibt es da eine Berechnungsgrundlage mit angenommener Nutzungsdauer und linearem Wertverlust oder sowas?
das alles gibt es mit Sicherheit im weiten Raum des world-wide-web, ich habe solche Dinge nicht gespeichert. Sicherlich verlangst du jetzt nicht, das ich dir das jetzt raussuche, oder?
Vielleicht hat ja jemand anderer einen Link gespeichert.
wenn im Übergabeprotokoll drinsteht: Übernommen werden Gardingen u n d Faltstores, dann sind auch Gardinen u n d Faltstores zurückzugeben, bzw. in diesem Fall zu ersetzen.
Es sei denn, man kann eine anderweitige Vereinbarung mit dem VM treffen.
Was wurde denn im Protokoll festgehalten? Eine Gardine? Was spricht dageben, wenn der Mieter in den Baumarkt geht und eine Gardinenstange plus Gardine kauft und diese anbringt.
Hat der Vermieter einen Anspruch auf die gleiche Farbe, Größe, Falte, Stoffqualität und geht es hierbei um eine „Gardine“?
Sicherlich muss die neue Gardine in der Beschaffenheit mit der alten übereinstimmen, aber wenn es diese auch gar nciht mehr gibt?
Des Weiteren empfehle ich nachzurechnen wieviel Restwert die Gardine noch hatte.