Garten angemietet - Ohne Rücksprache Stellplätze errichtet

Hallo,
angenommen, ein Garten gehört zur Mietsache (Mit allen Vor- und Nachteilen, wie erhöhte Miete und Gartenpflege).
Ohne Rücksprache und ohne Vertragsänderung errichtet nun der Vermieter 2 PKW-Stellplätze auf der Gartenfläche.
Am 17.4.2015 hat der Mieter einen Termin mit dem Anwalt des Mietervereines.
Wie sollte sich der Mieter bis dahin bezüglich der Gartenpflege verhalten?
Danke für die Antwort/en
*S*

Hallo!

hat man den ganzen Garten mitgemietet ? Was z.B. beim Einzelhaus üblich wäre ?

Klingt ja hier nach Mehrfamilienhaus oder sollen die Stellplätze für den Mieter sein(weil sie noch fehlen und Gemeinde womöglich die Errichtuing endlich einfordert ) ?

Es geht um die Gartenpflege ? Nicht darum, das der Garten nun zu klein ist und nicht so wie vorher genutzt werden kann ?

Ich frage mich nämlich, wie es die zu übernehmende Pflege erschweren sollte, wenn man z.,B. nun plötzlich 30 m² weniger zu mähen hat.

MfG
duck313

Hallo duck313,
die Frage ist, hat der Mieter weiterhin die Pflicht, den Garten zu pflegen,
oder ist durch den Bau der Stellplätze ein anderer Vertrag zustande gekommen
und der Vermieter ist nun zuständig?
Ein anderer Vertrag wird ja neu gemacht werden müssen,
weil die vorherige Nutzung des Gartens nicht mehr möglich ist.
Die Höhe der Miete muß auch geändert werden.
Aber vielleicht empfiehlt auch der Anwalt des Mietervereines eine Wiederherstellung des alten Zustandes (Klage?).
Gruß *S*

Hallo,

die Frage ist, hat der Mieter weiterhin die Pflicht, den
Garten zu pflegen,

ja, sicher.

oder ist durch den Bau der Stellplätze ein anderer Vertrag
zustande gekommen

Nein. Oder hast Du einem neuen Vertrag zugestimmt?

Also: der alte Vertrag besteht weiterhin, nur muß natürlich jetzt eine neue Regelung vereinbart werden, die den geänderten Umständen Rechnung trägt.

Gruß
C.

Hallo!

Wenn man den ganzen Garten zur alleineigen Nutzung mitgemietet ist, dann hätte er nun einen Mietmangel.
Also kann Mieter Abhilfe verlangen (Stellplatz weg) oder er kann die Miete mindern. Denn der Garten ist doch nun nicht mehr das wert was vereinbart war.

Hatte man 300 m² Garten, Rasen, Nutzgarten, Ziergarten und nun fehlen für 2 Stellplätze 30 m² plus Zufahrt mit nochmals einigen 10 m², dann ist es doch sehr eindeutig.

Wäre vergleichbar, wenn man von 3 gemieteten Zimmern nun 1 abgeben soll ohne Ausgleich der Miete bzw. überhaupt vorheriger Zustimmung.

Mit der übernommenen Pflege an sich hat es gar nichts zu tun.

Aber neuen Vertrag braucht es dazu nicht.

Aber es ist immer noch nicht beantwortet, warum und für wen Stellplätze errichtet wurden.

MfG
duck313

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Hallo,
Mieter A hat den Garten zur Alleinnutzung.
Die Stellplätze sind für Mieter B in einem Dreifamilienhaus.
Eigentümer hat angekündigt, bei Bedarf auch einen Stellplatz für Mieter C einzurichten.
Die weitere Pflege hat nach Deiner Meinung nichts mit diesem Mietmangel zu tun. Danke für den Hinweis.
Hat denn dieser Umstand mit der Errichtung der Stellplätze Einfluß auf die Berechnung der Höhe der Gesamtmiete (nach dem Mietspiegel)?
Danke und Gruß
*S*

Hallo

Hat denn dieser Umstand mit der Errichtung der Stellplätze Einfluß auf die Berechnung der Höhe der Gesamtmiete (nach dem Mietspiegel)?

Du schreibst ja selbst, dass die Miete in Deinem Beispielfall wegen des Gartens erhöht wäre.
Ansonsten kommt es eben darauf an, ob nach örtlichen Mietspiegel Gartennutzung als wohnwertsteigerndes Merkmal angesehen wird. Ggf. kann das dann auch so ausgehen:
http://www.focus.de/immobilien/mieten/wohnen-gartenn…
„Gartennutzung sei im neuesten Mietspiegel nicht mehr als wohnwerterhöhendes Merkmal definiert, befanden die Richter.“

Für eine faire Miet-Neuaushandlung könnten Mieter und Vermieter so rechnen - Beispielzahlen:
500 Euro Miete Wohnung mit Garten zur Alleinnutzung
darin enthalten 30 Euro Mehrmiete für 300 m² Garten
jetzt nur noch 270 m² Garten
also 30€ : 300m² * 270m² = 27€
also ist der neue Gesamt-Mietpreis nur noch 497€ statt vorher 500€

Wenn ein Richter entscheiden müsste, dann müsste der m.E. zunächst die Frage klären:
Ist er Wohnwert durch nur noch 270 statt vorher 300 m² Garten erheblich gemindert?
denn: „Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.“ > BGB § 536
Rein rechtlich betrachtet, dürfte der Wegfall von ein paar m² Gartenfläche eher als unerhebliche Tauglichkeitsminderung anzusehen sein - dann liegt im rechtlichen Sinne eben kein Mietmangel vor.

Wie sollte sich der Mieter bis dahin bezüglich der Gartenpflege verhalten?

Ich versteh ehrlich gesagt nicht, worüber Du da genau grübelst.
Die Fläche der neuen Stellplätze muss vom Garten-Mieter natürlich nicht mehr gepflegt werden, weil es dann keine Gartenfläche mehr ist. Ansonsten hat sich bis auf die paar m² weniger doch nichts geändert.
Oder will der Mieter jetzt den ganzen Garten nicht mehr nutzen? Mit welcher Begründung?
Oder geht es um die Fläche, die durch die Baumaßnahmen in Mitleidenschaft gezogen wird? Die müsste der Vermieter wieder in den vorherigen Zustand versetzen lassen.

Zum Mieterbund: bitte nicht blind auf derartige „Beratungen“ verlassen! Ggf. mal „Falschberatung Mieterbund“ in eine Suchmaschine eingeben … da findet sich massig Lesestoff … sogar der BGH musste schon wegen einer ganz eklatanten Fehlberatung entscheiden.

Grüße Rudi

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Hallo,

Wenn man den ganzen Garten zur alleineigen Nutzung mitgemietet
ist, dann hätte er nun einen Mietmangel.
Also kann Mieter Abhilfe verlangen (Stellplatz weg) oder er
kann die Miete mindern. Denn der Garten ist doch nun nicht
mehr das wert was vereinbart war.

Dämliche Frage meinerseits:
Da der Garten ja mitgemietet ist, könnte der Mieter nicht darauf bestehen die zwei zusätzlichen Stellplätze selbst zu nutzen, das die Fläche ja von ihm gemietet ist?

Grüßle,
Tinchen

Hallo!

Mit dem Mietspiegel kann man hier nichts erreichen, nur mit einer prozentualen Mietminderung.
Die Höhe der Minderung ist immer so eine Sache, man müsste nach Vergleichsfällen aus schon einmal ergangenen Gerichtsurteilen gehen.
Da kann m.E. nicht viel dabei herauskommen.

Vielleicht 5 % Minderung. Oder auch gar nichts.

Es kommt halt auf die „Schwere“ des Mangels (Gartenverkleinerung) an. Das hängt auch davon ab, wie man den Garten nutzt und ob die Stellplätze nun sehr stören. Sei es von Lage und Größe, sei es von der Optik, wenn da Autos nun vor Terrasse stehen würden !

Neuen Vertrag und neue Miethöhe braucht es dazu nicht ! Darauf sollte man sich gar nicht erst einlassen.

Mieter zieht es einfach von Mietzahlung ab, ist Vermieter nicht damit einverstanden wird er sich schon rühren und müsste dann klagen. Dann entscheidet ein Gericht, ob die Minderung zulässig ist und ob die Höhe angemessen ist.

MfG
duck313