A wohne seit 15 yahr in EG meitwohnung vor den balkone ist rassen
Hallo,
ein Gewohnheitsrecht gibt es da nicht. Wenn der Rasen bzw. das Blumenbeet nicht mit vermietet oder zur Nutzung überlassen wurde (siehe Mietvertrag), muss A den ‚Schaden‘ beseitigen.
Gruß
loderunner (ianal)
Was steht denn im Mietvertrag zur Gartennutzung?