Garten benutzung

A wohne seit 15 yahr in EG meitwohnung vor den balkone ist rassen
seine frau hat blumen betten angelegt seit 10 yahren and
der vermieter hat nicht dagegen gesagt die haben sogar photos gemacht
fur ihre meiter zeitung jetz nach 10 yahre wollen sie das A alles
weg machen ist das rechtens oder gibt es nac eine bestimte zeit eine
nutzungsrecht

Hallo,
ein Gewohnheitsrecht gibt es da nicht. Wenn der Rasen bzw. das Blumenbeet nicht mit vermietet oder zur Nutzung überlassen wurde (siehe Mietvertrag), muss A den ‚Schaden‘ beseitigen.
Gruß
loderunner (ianal)

Was steht denn im Mietvertrag zur Gartennutzung?