Garten darf nur 'gärtnerisch' genutzt werden?

Hallo Wissende,

ich sehe mir gerade die Teilungserklärung einer Wohnung mit einem kleinen Gartenanteil an. Zu diesem Garten heißt es in der Teilungserklärung: „Diese Fläche darf nur gärtnerisch genutzt werden“.

Äh, aha? Ja wie denn sonst?

Ich frage mich, was man mit diesem Satz nun aussagen bzw. verhindern will. Und was ist eine „gärtnerische“ Nutzung? Wäre ein Gemüsegarten ok? Oder ist doch eher sowas wie Rasen bzw. Blumen gemeint? Wie sieht es mit Büschen aus, ist das noch ok, oder ist das nicht mehr „gärtnerisch“ bzw. sind diese zu hoch?

Und vor allem: Was möchte man mit diesem Satz verhindern?

Schöne Grüße

Petra

Hallo,
im wesentlichen will man mit so einer Nutzungsbeschränkung eine Bebauung oder eine Gewerbliche Nutzung (Stellplatz oder Lagerfläche zB) ausschließen (wobei bei einer Eigentumswohnung ein Bebauungsausschluss wegen der Zustimmungserfordernis der Miteigentümer zu baulichen Veränderungen wohl nachrangig zu sehen ist :wink:)

„Büsche“ sind im Rahmen des Nachbarrechts sicher in entsprechender Höhe ebenso ok wie Rasen und Gemüsebeete. Im Zweifel sollte man denjenigen fragen, der die TE aufgesetzt hat :wink:

Gruß vom
Schnabel