Hallo,
ich habe einen Garten in einer ehemaligen KGA vom
Land Berlin gemietet.Das daraufstehende Haus habe ich
vom Vornutzer gekauft.In meinem Mietvertrag ist ein
Dauerwohnen verboten.Gibt es irgendwelche §§,wo ich
doch zum Dauerwohnrecht komme?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Nine