Garten gemietet,daraufstehendes Haus gekauft

Hallo,

ich habe einen Garten in einer ehemaligen KGA vom
Land Berlin gemietet.Das daraufstehende Haus habe ich
vom Vornutzer gekauft.In meinem Mietvertrag ist ein
Dauerwohnen verboten.Gibt es irgendwelche §§,wo ich
doch zum Dauerwohnrecht komme?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Nine

Hallo,

in diesem Fall kann ich leider überhaupt nicht helfen, weil ich mich weder im Mietrecht auskennen noch aus Deutschland bin.
Trotzdem viel Erfolg bei der Suche!

Paul

Hallo,
leider ist das so gar nicht mein Fachgebiet, ich hoffe jemand anders kann weiterhelfen.

Viele Grüsse
Marita

Hallo Nine, also in diesem Fall würde ich mich an das zuständige Bauamt wenden. Ich kann mir vorstellen das für diese KGA-Anlagen besondere Vorschriften existieren. Trotzdem, einen Versuch ist es Wert.
MfG
Jürgen

Leider kann ich keinen Ratschlag geben. Hier kann meiner Meinung nach nur ein spezieller Rechtsanwalt
weiterhelfen.
Gruß Ubinana

Hallo,

soweit ich weiß, gibt es hier leider keinen Ausweg für Sie, es sei
denn Sie umgehen die genaue Definition für „Dauerwohnen“.

Grüße
Christian

Hallo Nine,

leider kann ich Dir nicht helfen.
Mir fällt auch nur die Landesverwaltung Berlin ein, oder die Vereinigung Haus&Grund wo Du dir Hilfe holen könntest.
Sammel aber vorher Daten, wie z.B. wie viele wohnen offiziell dauerhaft dort.
Und hast Du evtl eine Rechtsschutzversicherung in der selbstgenutzts Wohneigentum mit versichert ist?
Tut mir wirklich Leid das Dein Traum Dir Albträume bereitet.
Helsinki

Hallo Helsinki,
es ist schon eine verzwickte Sache,trotzdem danke für Deine Hilfe!Nine

Hallo,
das ist es ja,es muß doch einen Weg geben,um die Definition"Dauerwohnen"zu umgehen!?
Nine

Hallo Paul,
trotzdem danke für Dein Interresse.
Nine

Hallo Marita,
trotzdem vielen Dank.
Nine

Hallo Jürgen,
die Idee mit dem Bauamt ist gut und könnte mich weiterbringen.
Vielen Dank!
Gruß Nine

Hallo Ubinana,
trotzdem danke!
Gruß Nine

Leider kann ich keinen Ratschlag geben. Hier kann meiner
Meinung nach nur ein spezieller Rechtsanwalt
weiterhelfen.
Gruß Ubinana

Viel freude im neuen Garten!
Ein Dauerwohnrecht gibt es in keiner Gartenanlage.
Liebe Grüße Paul

Das kommt meines Erachtens immer auf die örtlichen Vorschriften an. In Keingartenanlagen kann mann nicht dauerhaft wohnen. Ist ja auch schon im Mietvertrag so geschrieben. Auskunft rechtlicher Art kann man von den zuständigen Behörden erfahren. Die sind dazu verpflichtet. Augf jeden Fall ist die rechtliche Lage von Fall zu Fall verschieden.

Hallo Nine!

Tut mir Leid, da kenn ich mich nicht aus, diese Frage besser im Rechts-Brett posten!
Liebe Grüße

Archie