ich habe einen Garten in einer ehemaligen KGA vom
Land Berlin gemietet.Das daraufstehende Haus habe ich
vom Vornutzer gekauft.In meinem Mietvertrag ist ein
Dauerwohnen verboten.Gibt es irgendwelche §§,wo ich
doch zum Dauerwohnrecht komme?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Nine
in diesem Fall kann ich leider überhaupt nicht helfen, weil ich mich weder im Mietrecht auskennen noch aus Deutschland bin.
Trotzdem viel Erfolg bei der Suche!
Hallo Nine, also in diesem Fall würde ich mich an das zuständige Bauamt wenden. Ich kann mir vorstellen das für diese KGA-Anlagen besondere Vorschriften existieren. Trotzdem, einen Versuch ist es Wert.
MfG
Jürgen
leider kann ich Dir nicht helfen.
Mir fällt auch nur die Landesverwaltung Berlin ein, oder die Vereinigung Haus&Grund wo Du dir Hilfe holen könntest.
Sammel aber vorher Daten, wie z.B. wie viele wohnen offiziell dauerhaft dort.
Und hast Du evtl eine Rechtsschutzversicherung in der selbstgenutzts Wohneigentum mit versichert ist?
Tut mir wirklich Leid das Dein Traum Dir Albträume bereitet.
Helsinki
Das kommt meines Erachtens immer auf die örtlichen Vorschriften an. In Keingartenanlagen kann mann nicht dauerhaft wohnen. Ist ja auch schon im Mietvertrag so geschrieben. Auskunft rechtlicher Art kann man von den zuständigen Behörden erfahren. Die sind dazu verpflichtet. Augf jeden Fall ist die rechtliche Lage von Fall zu Fall verschieden.