Hallo, muß der Vermieter mir als Mieter einer Wohnung mit Garten die Gartengeräte zur verfügung stellen oder muß ich die selber kaufen. Es geht vor allem um einen Rasenmäher und einer Heckenschere.
Habe das Forum schon durchsucht aber leider nix gefunden.
Ich miete ja auch keine Wohnung und verlange dann, dass mir
der Vermieter ne Waschmaschine, Couch, Fernseher usw. stellt.
Naja,das nicht aber der Vermieter muß mir ja auch sowas wie Schneeschaufel stellen um meinen Winterdienst zu erledigen. Und weiter habe ich ja nicht im Mietvertrag stehen das ich z.b. Fernsehen schauen muß aber ich habe drin stehen das ich den Garten Pflegen muß. Kann er wirklich verlangen das ich wegen 20m Rasen mir einen Rasenmäher kaufe? Ich bin der Meinung gelesen zu haben das der Vermieter solche Geräte zu verfügung stellen muß…
Der eine Vermieter tuts, der andere nicht, verpflichtet ist er dazu nicht. Die Frage ist, wie die Gartenpflege vereinbart ist.
Muss das Gras regelmässig gemäht werden, usw.
Ich glaube, dass er es nicht muss, aber kann. Vielleicht einfach mal mit dem Vermieter sprechen.
Gruß Wölkchen
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muß der Vermieter mir als Mieter einer Wohnung mit
Garten die Gartengeräte zur verfügung stellen oder muß ich die
selber kaufen. Es geht vor allem um einen Rasenmäher und einer
Heckenschere.
Habe das Forum schon durchsucht aber leider nix gefunden.
leider kann ich auch nichts konkretes finden:
Ich habe zwar dies gefunden: http://www.gbv-frohnau.de/rechttip4.htm
…Vermieter dürfen zwar die laufenden Kosten der Gartenpflege auf die Mieter umlegen, wenn ihnen die Gartennutzung gestattet ist. Die Anschaffung von Gartengeräten (etwa: Rasenmäher) gehört aber nicht dazu, weil es sich dabei nicht um ,laufende Betriebskosten handelt (LG Potsdam,Az.: 11 S 81/01).
Da in dem geschilderten fiktiven Fall vermutlich keine Gartenpflegekosten berechnet werden und der Garten anscheinend alleine genutzt wird, bin ich mir nicht so sicher, ob das dann auch gilt. (Habe mir das Urteil nicht durchgelesen)
Ich vermute!!!, dass der VM den Rasenmäher zumindest dann stellen muss, wenn der Garten eine Gemeinschaftseinrichtung ist, und die Mieter die Pflege übernehmen.
Der eine Vermieter tuts, der andere nicht, verpflichtet ist er
dazu nicht. Die Frage ist, wie die Gartenpflege vereinbart
ist.
Muss das Gras regelmässig gemäht werden, usw.
Angenommen im Mietvertrag steht der Garten (er gehört zur wohnung und wird auch nur von der Mietpartei genutzt) muß gepflegt werden.
Der Vermieter muß mir doch auch zb. eine schneeschippe zur verfügung stellen wenn ich draußen den schnee weg machen soll.
Mit dem Vermieter reden ist schwer wenn es (wie in diesem fiktiven fall ) bereits bei mehreren sachen zum streit gekommen ist und der vermieter sich immer stur stellt.
wenn im MV nichts vereinbart ist, muss der Vermieter nichts zur Verfügung stellen und Schnee schippen in einem MFH ist etwas anderes.
Und einen kleinen manuellen Rasenmäher für 20 m Rasen zu kaufen, dürfte doch wett machen, dass man als Mieter ein eigenes kleines Gärtchen hat, das man eben dann auch pflegen muss.
Also, dass einzige was glaube in diesem Fall geht:
Wenn Du ihn nicht pflegst, bestellt der VM einen Gärtner, der dann auf die Mieter umgelegt wird.
Ist die Frage, was Du willst, aber ich ich denke, da Gartengeräte nicht auf die Abrechnung dürfen, ist er auch nicht verpflichtet, Gartengeräte zu stellen.
Und das mit der Schneeschippe hat den Hintergrund, wegen der Gefährlichkeit des Nichträumens, und die daraus entstehende Verantwortlichkeit (Haftung im Falle eines Unfalles)
Leider sehr viel Pech mit dem VM, unserer tut es freiwillig mit den Geräten, mein Vater musste auch alle Geräte selbst kaufen.
Gruß Wölkchen
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Und das mit der Schneeschippe hat den Hintergrund, wegen der
Gefährlichkeit des Nichträumens, und die daraus entstehende
Verantwortlichkeit (Haftung im Falle eines Unfalles)
Aber bei Bäume schneiden ist es doch das Gleiche. Wenn die nicht regelmäßig geschnitten werden dann können die auch eine Gefahr sein.
Ich habe mal einen Anwalt gefragt und der sagt es kommt auf den Richter an.Es gibt verschiedene Urteile. Mal so mal so.