Hallo,
der Fall dürfte hier ziemlich klar liegen. Dem Mieter wurde
weder das rasenstück noch ein Garten zur eigenen Nutzung
vermietet. Eine wie auch immer geartete Lärmbelästigung aus
Gartenarbeiten halte ich für unwahrscheinlich. Da der Mieter
Zugriff auf den Gemeinschaftsstrom und auf Wasser nimmt, das
alle Mieter zahlen müssen, handelt der Mieter grob
vertrasgwidrig, will man ihm nicht auch unterstellen, er würde
Diebstahl begehen.
Der VM muss diesen Mieter auffordern, den an sich genommenen
Gartenanteil herauszugeben und er muss den Mieter abmahnen
wegen der illegalen Stromentnahme und dem Wasserverbrauch zu
Lasten der restlichen Mieter. Hier muss bei der Abmahnung
gleichgzeitig die Kündigung des Mietverhältnisses angedroht
werden, wenn sich der Mieter weiterhin vertragswidrig verhält
und den Hausfrieden stört.
Der Mieter muss auch aufgefordert werden, den Zugang zu den
Allgemeinräumen zu öffnen.
Grüsse Günter
Hallo,
super, danke…ich denke das sind einleuchtende Gründe, die objektiv nachvollziehbar sind. Der eigentliche Beschwerdegrund wäre nur die ständig laufende Musik, die man in den eigenen Räumen noch hört. Da wir aber denken, dass darüber nicht viel zu machen ist wären o.a. Gründe plausibler und verleihen mehr Nachdruck.
Es ist einfach nur ein kleines Stückchen Wiese zwischen zwei Häusern, eingezäunt, mit nem kleinen Pavillon drinn. Er hat sich das Stückchen einfach eingezäunt und nutzt es als Garten. Ich gehe nicht davon aus, dass der Vermieter (größere Gesellschaft) seine Zustimmung gegeben hat, geschweige denn dass er Miete dafür zahlt. Somit hat er ja einen Vorteil den andere Mieter im Haus nicht haben.