Garten in Wohngegend

Nehmen wir mal folgenden Fall:
Ein Mehrfamilienhaus mit 8 Mietparteien, neben dem Haus eine kleine Reihe mit Garagen, und hinter den Garagen gelegen eine kleine Grünfläche. Diese Grünfläche wurde von einem Mieter zu einem Garten „umfunktioniert“. Lärmbelästigung tagsüber, Strom-/Wasserverbrauch über den Gemeinschaftsanschluss im Keller, Verschlusshaltung von Räumen im Keller zu denen die Allgemeinheit Zugang haben muss.

Gibt es eine Gesetzgeben die einen Garten in einer Wohngegend verbietet, der Garten war bei Abschluss des Mietvertrages z.B. noch lange nicht vorhanden. Gibt es vielleicht sonst Möglichkeiten, wie man gegen den Mieter aufgrund obiger Verhaltensweisen vorgehen kann.

Danke für Tips.

Hi Oliver,

Gibt es eine Gesetzgeben die einen Garten in einer Wohngegend verbietet.

Nein. Wozu sollte so ein Verbot gut sein?

Gibt es vielleicht sonst Möglichkeiten, wie man (…) vorgehen kann.

Nein. Nur der Vermieter kann das Einheimsen von Gemeinschaftseigentum abstellen. Die Verbräuche von Gemeinschaftsstrom und -wasser sind natürlich zu beanstanden, ich würde dem Vermieter den Mehrverbrauch einfach herausrechnen.

Gruß Ralf

Hallo Oliver,

stellt sich die Frage: Betrachtet man das Problem aus der Sicht der
übrigen Mieter oder des Vermieters.Wichtig: Was wurde im Mietvertrag
vereinbart? Ich der Garten mitvermietet?

Gruß GerdHH

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nehmen wir mal folgenden Fall:
Ein Mehrfamilienhaus mit 8 Mietparteien, neben dem Haus eine
kleine Reihe mit Garagen, und hinter den Garagen gelegen eine
kleine Grünfläche. Diese Grünfläche wurde von einem Mieter zu
einem Garten „umfunktioniert“. Lärmbelästigung tagsüber,
Strom-/Wasserverbrauch über den Gemeinschaftsanschluss im
Keller, Verschlusshaltung von Räumen im Keller zu denen die
Allgemeinheit Zugang haben muss.

Gibt es eine Gesetzgeben die einen Garten in einer Wohngegend
verbietet, der Garten war bei Abschluss des Mietvertrages z.B.
noch lange nicht vorhanden. Gibt es vielleicht sonst
Möglichkeiten, wie man gegen den Mieter aufgrund obiger
Verhaltensweisen vorgehen kann.

Hallo,

der Fall dürfte hier ziemlich klar liegen. Dem Mieter wurde weder das rasenstück noch ein Garten zur eigenen Nutzung vermietet. Eine wie auch immer geartete Lärmbelästigung aus Gartenarbeiten halte ich für unwahrscheinlich. Da der Mieter Zugriff auf den Gemeinschaftsstrom und auf Wasser nimmt, das alle Mieter zahlen müssen, handelt der Mieter grob vertrasgwidrig, will man ihm nicht auch unterstellen, er würde Diebstahl begehen.

Der VM muss diesen Mieter auffordern, den an sich genommenen Gartenanteil herauszugeben und er muss den Mieter abmahnen wegen der illegalen Stromentnahme und dem Wasserverbrauch zu Lasten der restlichen Mieter. Hier muss bei der Abmahnung gleichgzeitig die Kündigung des Mietverhältnisses angedroht werden, wenn sich der Mieter weiterhin vertragswidrig verhält und den Hausfrieden stört.

Der Mieter muss auch aufgefordert werden, den Zugang zu den Allgemeinräumen zu öffnen.

Grüsse Günter

Hallo,

der Fall dürfte hier ziemlich klar liegen. Dem Mieter wurde
weder das rasenstück noch ein Garten zur eigenen Nutzung
vermietet. Eine wie auch immer geartete Lärmbelästigung aus
Gartenarbeiten halte ich für unwahrscheinlich. Da der Mieter
Zugriff auf den Gemeinschaftsstrom und auf Wasser nimmt, das
alle Mieter zahlen müssen, handelt der Mieter grob
vertrasgwidrig, will man ihm nicht auch unterstellen, er würde
Diebstahl begehen.

Der VM muss diesen Mieter auffordern, den an sich genommenen
Gartenanteil herauszugeben und er muss den Mieter abmahnen
wegen der illegalen Stromentnahme und dem Wasserverbrauch zu
Lasten der restlichen Mieter. Hier muss bei der Abmahnung
gleichgzeitig die Kündigung des Mietverhältnisses angedroht
werden, wenn sich der Mieter weiterhin vertragswidrig verhält
und den Hausfrieden stört.

Der Mieter muss auch aufgefordert werden, den Zugang zu den
Allgemeinräumen zu öffnen.

Grüsse Günter

Hallo,
super, danke…ich denke das sind einleuchtende Gründe, die objektiv nachvollziehbar sind. Der eigentliche Beschwerdegrund wäre nur die ständig laufende Musik, die man in den eigenen Räumen noch hört. Da wir aber denken, dass darüber nicht viel zu machen ist wären o.a. Gründe plausibler und verleihen mehr Nachdruck.

Es ist einfach nur ein kleines Stückchen Wiese zwischen zwei Häusern, eingezäunt, mit nem kleinen Pavillon drinn. Er hat sich das Stückchen einfach eingezäunt und nutzt es als Garten. Ich gehe nicht davon aus, dass der Vermieter (größere Gesellschaft) seine Zustimmung gegeben hat, geschweige denn dass er Miete dafür zahlt. Somit hat er ja einen Vorteil den andere Mieter im Haus nicht haben.