Garten- Kleingarten und Pachtvertrag

Hallo an alle! Ich habe ein Probleme was mich derzeit sehr beschäftigt.

Und zwar haben wir seit 2021 einen Kleingarten zur Pacht. Nun habe ich Ärger mit meinem Vorstand, da ich ein Gerätehäuschen aufgebaut habe. Meine bebaute Fläche umfasst 22qm. Nun habe ich diesen kleinen Schuppen aufgestellt. Der kleine Schuppen hat 1,78m2. Jedoch meint mein Vorstand das wäre ein Bauwerk und das wird nicht genehmigt. Es steht auf dem Erdboden und direkt an der Laube. Wir haben 2 Bauwerke auf dem 325m2 Garten. Hat alles Bestandsschutz, vor dem 1.8.1985 gebaut. An dem kleinen Gerätehäuschen 1,35x 2,50m steht nun der kleine Schuppen. Dort sind nur Gartengeräte drin und in dem neuen hab ich nun alles elektrische. Endlich Ordnung und man kann alles wunderbar begehen ohne das man erst 5 Dinge raus räumen muss um hinten ran zu kommen an irgendwas! Nun aber der Ärger….es liegt an nix anderem!!! Wir haben ungefähr die hälfte vom Garten als Anbaufläche die wir auch echt brauchen!

Hab ich hier jemanden der sich eventuell mit sowas auskennt???

Hallo,

in jedem Fall wird ein Blick in die Satzung des Kleingartenvereines hilfreich sein. Ich vermute stark, dass darin wie üblich geregelt ist, dass Bauwerke vorab vom Vereinsvorstand genehmigt werden müssen. Und wenn das da steht, dann ist das so. Ggfs. müsste man halt den genauen Wortlaut der entsprechenden Regel kennen, um beurteilen zu können, ob der Vorstand in seiner Entscheidung völlig frei ist oder den Bau nur bei absehbaren Verstößen gegen das Bundeskleingartengesetz ablehnen darf.

Gruß
C.

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Servus,

während gem. § 3 Abs 2 BKleinG nur eines zulässig ist. Eines Eurer Bauwerke ist zu viel, da gibt es anders als im Baurecht keinen Bestandsschutz. Und wenn dieses geduldet wird, gleich noch eines dazuzustellen, ist wohl doch eine gelinde Übertreibung.

Schöne Grüße

MM
- immer wieder aufs Neue überrascht von den Gartennachbarn, die das Wort „Gartenbau“ als „Bauen im Garten“ deuten

Keine Sorge, 150m2 von 325 werden zum Gemüseanbau genutzt. :wink:

Bisher half mir hier leider noch niemand weiter. Beantrage jetzt Duldung für das Gerätehäuschen.

Ja, ich weiß, dass Kleingartenvereinsfunktionäre noch schlimmer sind als stellvertretende Briefmarkensammlerverbandsvorsitzende.

An dieser Stelle ist das Wort „Bestandsschutz“ vollkommen fehl am Platz. Es gibt wie gesagt für Verstöße gegen § 3 Abs 2 BKleingG (hast Du den überhaupt gelesen?) keinen Bestandsschutz, das ist anders als im Baurecht.

Wenn ein Kleingartenvereinskasper sowas schreibt, meint er bloß „das wird vom Verein geduldet“.

Und weshalb man bei Duldung eines zweiten Bauwerks gleich noch ein drittes danebenstellen dürfte, bleibt Dein Geheimnis.

Schöne Grüße

MM

Laube und Schuppen stehen schon immer. Dafür kann ich nix! Und IN dem Schuppen hab ich eine Breite von 80 cm und 1,80 lang. Von mir aus könnte das Ding weg! Richtigen Platz hab ich erst seit dem Gerätehäuschen.

Die Rede war von § 3 Abs 2 BKleingG, nicht von § 1 Abs 1 Nr. 1 BKleingG - Ты понимаешь?