Garten/Landschaftsbau Gehalt ungelernter Arbeiter

Mich beschäftigen seit langen einige Fragen. Mein Mann ist seit ca. 9 Jahren in ein und der gleichen GaLa-Baufirma als Gartenhelfer beschäftigt, da er diesen Beruf nicht erlernt hat. Er hat eine Ausbildung als Maurer. Er arbeitet die Woche 39 Stunden und macht ab und zu auch Überstunden und Samstagsarbeit. Während der gesamten Winterzeit ist er im Betrieb weiterhin eingestellt da dort auch Winterdienst gemacht wird. Seine Überstunden nutzt er für den Winter, da es ja auch Tage gibt, an denen nur kurzzeitig gearbeitet wird. Er hat ein Nettogehalt von ca. 1100-1150 Euro im Monat und 24 Tage Urlaubsanspruch.
Mir kommt dieses Gehalt sehr gering vor, wenn man bedenkt das er 39 Stunden die Woche arbeitet. Wie ist denn das Netto-Gehalt für eine ungelernte Kraft? Er arbeitet nicht unter Anleitung oder Aufsicht, sondern führt zum größten Teil alle Arbeiten selbständig und allein aus.
Ist es nicht nach einer bestimmten Anzahl an Jahren auch so, das einem mehr Gehalt zusteht?

Außerdem muß er in der gesamten Winterzeit (ca. November bis Ende März), täglich, auch an Sonn und Feiertagen, JEDES Jahr, abrufbereit sein und erhält nur sein normales Gehalt wie jeden Monat. Da es nur ein 2-Mann Betrieb über dem Winter ist, bekommt er nicht mal in dringenden Fällen auch nur 3 Stunden am Stück „frei“ bzw. muss in dieser Zeit mal nicht abrufbereit sein. Ist das alles rechtens?

Ich hoffe sehr auf Ihre Hilfe!

Hallo,
leider habe ich von dem Thema keine Ahnung.
Zur Zeit arbeite ich bei einer Arbeitslosen Selbsthilfegruppe, wo ich diese Frage auch gerne weiterleiten kann.
Ansonsten kann man auch bei ihr anrufen und sich dort erkundigen. Die Nr. 0481 - 1402 Herr Ferring

Kann sein, dass es gute Ratschläge geben kann.

Habe mich auch nicht als Experte in dem Bereich angemeldet.

Mit freundlichem Gruß

Sven Kähler

Antwort am Schluß !

Sehr geehrte Fragerin, herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Die Frage ist so nicht zu beantworten. Grundlage zur Abrechnung der Leistung Ihres Mannes, ist sein gültiger Arbeitsvertrag. Sollten Sie sich nicht sicher sein, gebe ich Ihnen den Rat, sich an die Gewerkschaft zu wenden. Wenn Ihr Mann schon seit vielen Jahren in der Firma ist, kann man den Chef auch mal nach einer Lohnerhöhung fragen.
Mit freundlichen Grüßen.

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Hallo,

da kann ich leider nicht weiter helfen.

Gruss