Garten - Mitbenutzung durch andere Mieter

Hallo,
ein Mieter bewohnt seit 11 Jahren das komplette Erdgeschoss eines 4-Parteien-Hauses. Im Mietvertrag heißt es: Vermietet wird …, Garten. Gemäß MV ist der Mieter zur Pflege des Gartens sowie aller Flächen incl. Parkplatz, Gehweg usw verpflichtet. Der Garten wurde ausschließlich vom Mieter angelegt, genutzt und gepflegt. Nun wird eine Wohnung im Haus neu vermietet. Den neuen Mietern soll ein Garten-Nutzungsrecht gewährt werden, obwohl sich der Mieter ausdrücklich dagegen wehrt u.a. weil dessen Wohnung zum Garten hin voll verglast ist und seine Privatsphäre massiv gestört würde. Kann der Vermieter das gegen den Willen des Mieters durchsetzen?

Danke

Hallo,
wenn der Garten mitvermietet ist, wohl kaum. Der Vermieter kann ja auch nicht sagen, so Euer Wohnzimmer wird ab jetzt gemeinschaftlich genutzt.

Hallo,
ein Mieter bewohnt seit 11 Jahren das komplette Erdgeschoss
eines 4-Parteien-Hauses. Im Mietvertrag heißt es: Vermietet
wird …, Garten. Gemäß MV ist der Mieter zur Pflege des
Gartens sowie aller Flächen incl. Parkplatz, Gehweg usw
verpflichtet.

Hallo,
vermietet ist also der Garten? oder ein Teil des Gartens?
LG Jasmin

vermietet ist also der Garten? oder ein Teil des Gartens?
LG Jasmin

Im Mietvertrag steht nur „Garten“.

Genauer Wortlaut im fiktiven Vertrag?
Hi!

Im Mietvertrag steht nur „Garten“.

Steht da auch was von alleiniger Nutzung?

Gruß
Guido, der zwar nicht wirklich zu den Experten hier im Mietrecht zählt, der aber im Urin hat, dass das nicht ganz unwichtig sein könnte , da der Teufel ja nun nicht selten im Detail steckt