Garten o. Erlaubnis umgebaut

Hallo,
folgendes Problem: im November 05 haben wir eine Wohnung mit Gartenanteil gekauft wie gesehen. Dieser Gartenanteil hat eine Abböschung, die wie wir dachten (Makler sowie Eigentümer haben uns auf nicht hingewiesen) schon immer da war. Jetzt haben wir in unserer letzten Eigentümerversammlung erfahren, dass diese Böschung von den Vorbesitzern ohne Genehmigung der Gemeinde zur besseren Nutzung eines Hobbyraumes im Keller gemacht worden ist. Da jetzt evtl. eine Straße an der Böschung gebaut werden soll, stört diese und müsste auf den alten Zustand zurück gebracht werden. Jetzt die Frage: Wer trägt die Kosten? Ich hoffe mir kann jemand helfen Danke schon mal im Voraus!!!

Hallo

Du schreibst selber „gekauft wie gesehen“. Damit tragt ihr als Eigentümer die etwaigen Kosten.

Aber jetzt einmal im Ernst. Was sollen denn das für Erdmassenbewegung sein, wenn eine Abböschung zum Keller die Strasse auf dem Nachbargrundstück stört. Es ist euer Grundstück und da dürft ihr machen was ihr wollt, wenn das Nachbargrundstück nicht gestört wird

Eine illegale Abgrabung kommt hier m.E. sicherlich nicht in Frage. Also ruhig bleiben und auf eine mögliche Raektion des Errichters der Strasse warten.

Christian

Hallo

Du schreibst selber „gekauft wie gesehen“. Damit tragt ihr als
Eigentümer die etwaigen Kosten.

So einfach sehe ich das Ganze nicht…

  1. natürlich muss der Verkäufer dem Käufer alle wichtigen Dinge mitteilen, die dieser nicht selber erkennen kann - so zum Beispiel nicht genehmigte Baumaßnahmen.

  2. Weder Käufer noch Verkäufer sind und waren Eigentümer des Gartens. Da dieser naturgemäß nach WEG Gemeinschaftseigentum ist und sicher nur ein Sondernutzungsrecht vorliegt, ist die Gemeinschaft Eigentümer und muss zuerst einmal für die Kosten aufkommen. Das ein Käufer in die Pflichten des Verkäufers der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber eintritt, bezweifle ich. Der Käufer haftet ja auch nicht, wenn der Verkäufer beim Auszug den Flur beschädigt hat.
    Da ja der Verkäufer den Schaden verursacht hat, sollte sich die Eigentümergemeinschaft auch an diesen halten.

gruß n.

Der Kollege hat ganz recht. So einfach ist die Sache nicht. Es kommt auf die Teilungsurkunde an und hier ganz besonders auf die Gemeinschaftsordnung. Ein Garten gehört zwar zum Sondernutzungeigentum, aber meistens deckt die Gemeinschaftsordnung nur die Nutzung, nicht den Um- oder Ausbau. Dies ist meistens Sache der Eigentümergemeinschaft.

Hier am besten die Papiere genau studieren.

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