Hallo,
vor langer Zeit stand mal in einer Zeitung geschrieben, dass man die Arbeiten eines Garten- und Landschaftsbauers steuerlich absetzen kann. Gilt dies nur für bestimmte Arbeiten (z.B. Rasen mähen, Hecke schneiden, Baum fällen etc.) oder auch wenn der Landschaftsgärtner die Vor- und Nacharbeiten (Erdaushub, Planum erstellen, anschließend Zufahrt Pflastern) für den Bau einer Garage übernimmt?
Moin,
hier ein Link, der diesbezüglich weiterhilft:
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C34033980_N95…
Sonnige Grüße
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