Hallo zusammen, ich habe von einem Gartenverein einen Garten übernommen. Im Kaufpreis waren nur Kosten für einen Wertermittler und dem Strom- und Wasseranschluss enthalten.
Nun möchte ich den Garten gern wieder abgeben.
Muss ich da auf irgendetwas achten, da mir der Verein androht, dass man ab einem gewissen Betrag eine Meldung an das Finanzamt machen muss? (der Garten wird für 550€ verkauft)
Der Vorstand unterstellt mir irgendwie, dass ich mich nun durch den Verkauf bereichern muss, da er aktuell mehr wert ist, als ich damals dafür bezahlt habe.
die übergabe eines schrebergartens an den nächsten pächter ist im allgemeinen kein grundstückskauf. wann hast du zuletzt für etwa 550€ ein grundstück ge- oder verkauft?
lass mich raten: du hast noch nie was mit einem kleingartenverein zu tun gehabt, richtig?
diese gärten gehören in aller regel dem verein. was verkauft wird, ist das, was drin ist. also die pflanzen (speziell bäume und büsche) und haus/hütte. und das zahlt der neue besitzer an den vorgänger. der garten selber wird vom verein gepachtet.
ich frage dich nochmal: wie stellst du dir einen VERKAUF für 550€ vor? 10qm-gärten?
Ja korrekt, bei Pachtland ist es so, dass ich nur die Fläche gepachtet habe. Aber alle Bauten, Pflanzen (Bäume, Sträucher usw.) habe ich gekauft, die sind quasi mein Eigentum, welches ich an den nächsten Pächter verkaufe.
ich denke das sollte jedem klar sein, dass man in einem Gartenverein kein Grundstück hat (welches einem gehört), dass man verkaufen kann
Aber ich kann deinen Ärger verstehen, dass du nun auf Grund der Unwissenheit einem anderen User auf den Leim gegangen bist.
um von den ganzen Überflüssigkeiten mal wieder auf das Thema zurückzukommen:
Der Vorstand unterstellt da nichts, sondern er weiß halt in zwei wesentlichen Punkten bloß so ungefähr Bescheid. Das ist in Kleingartenvereinen normal und treibt allerschönste Blüten: Ich kenne einen KGV, in dem die ‚Kassenwarte‘ seit ein paar Jahrzehnten immer Teilzeigbechäftigte und Frühpensionäre aus der Stadtverwaltung waren, mit der Folge, dass immer brav kameralistisch gebucht wurde und der Kassenwart einmal bei einer Jahreshauptversammlung mit Stolz verkündete, das Vereinsheim einschließlich darin untergebrachter vermieteter Gaststätte sei jetzt über eine Million Euro wert - und er meinte das ernst!
Wie auch immer:
Mit der „Meldung an das Finanzamt“ meint der Vorstand die Anzeigepflicht gem. § 18 GrEStG. Diese betrifft aber nur Gerichte, Behörden und Notare, und sie betrifft nur Rechtsvorgänge, die Grundstücke und Erbbaurechte betreffen. Wenn der Vorstand sich für eine Behörde hält, ist das sein Bier, aber jedenfalls betrifft die Veräußerung einer Kleingartenbude und der Gehölze und Stauden, die in dem Garten stehen, ja nun eben kein Grundstück.
Und mit „irgendwie bereichern“ ist ein möglicher Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft gem. § 23 EStG gemeint: Es gäbe einen steuerpflichtigen Gewinn, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung des Gartens weniger als ein Jahr läge, und wenn die Wertsteigerung höher wäre als das seit Erwerb verbaute und angepflanzte Material, das die Wertsteigerung verursacht hat (bzw. auch der Aufwand für die Fällung eines unzulässigen Baumes oder was auch immer den Wert erhöht hat).
In diesem Zusammenhang kann ich mir vorstellen, welchem Irrtum (bzw. welcher Verkettung von Irrtümern) der KGV-Vorstand aufsitzt, aber ich erzähle das nicht im Einzelnen, um Verwirrung zu vermeiden.
Kurzer Sinn: Der ABV darf „melden“, soviel er lustig ist - auf dem FA schmunzelt man sicher schon, wenn wieder eines von seinen aufgeblasenen Briefelein eintrudelt.
ist bereits alles gesagt, was man wissen muss, um zu wissen, dass es sich um keine Grundstücksveräußerung handelt.
Wenn jemand z.B. schreibt „Ich habe zehn Morgen weizenfähiges Ackerland zur eigenen Bewirtschaftung gepachtet“, braucht mit keinem Wort mehr erwähnt zu werden, dass es sich um einen Landwirt handelt.