Hallo Leute,
wir haben ein Haus mit Garten.
Der Garten (Ackerland) hat einen Einschnitt, sodaß er wie ein „L“ geschnitten ist.
Bisher wurde der Einschnitt von einem alten Mann geplegt, gemäht, genutzt…
Nach dessen Tod vor einem Jahr verwildert der Garten.
Um unseren Garten „abzurunden“ wollten wir den offensichtlich ungenutzen Garten hinzukaufen.
Von den Eigentümmern wurde uns beschieden „Land verkauft man nicht!“. Die Chance das der Garten Bauland wird ist gleich null!
Inzwischen stört uns das extreme verwildern schon, Brommbeerdornen überall (und wir sind wirklich keine Unkraut Fanatiker)
Meine Fragen:
Gibt es eine Verpflichtung einen Garten einigermaßen zu pflegen?
Kann ich die Eigentümer rechtlich unter Druck setzen entweder zur Minimalpflege oder Verkauf?.
Gibt es eine andere Möglichkeit dem Eigentümer den Besitz des Gartens zu verleiden?
Mein Wunsch ist natürlich den Garten zu erwerben, ich bin auch gerne bereit über dem marktüblichen Preis zu bezahlen.
Ich bin für jeden Tip dankbar!
Wolfgang