Garten verwildert erlaubt?

Hallo Leute,

wir haben ein Haus mit Garten.
Der Garten (Ackerland) hat einen Einschnitt, sodaß er wie ein „L“ geschnitten ist.
Bisher wurde der Einschnitt von einem alten Mann geplegt, gemäht, genutzt…
Nach dessen Tod vor einem Jahr verwildert der Garten.
Um unseren Garten „abzurunden“ wollten wir den offensichtlich ungenutzen Garten hinzukaufen.
Von den Eigentümmern wurde uns beschieden „Land verkauft man nicht!“. Die Chance das der Garten Bauland wird ist gleich null!
Inzwischen stört uns das extreme verwildern schon, Brommbeerdornen überall (und wir sind wirklich keine Unkraut Fanatiker)

Meine Fragen:
Gibt es eine Verpflichtung einen Garten einigermaßen zu pflegen?
Kann ich die Eigentümer rechtlich unter Druck setzen entweder zur Minimalpflege oder Verkauf?.
Gibt es eine andere Möglichkeit dem Eigentümer den Besitz des Gartens zu verleiden?
Mein Wunsch ist natürlich den Garten zu erwerben, ich bin auch gerne bereit über dem marktüblichen Preis zu bezahlen.

Ich bin für jeden Tip dankbar!

Wolfgang

Hallo!

Hallo!

Gibt es eine Verpflichtung :einen Garten einigermaßen zu
pflegen?

Nein. Außerdem gehen die Vorstellungen, wie ein Garten auszusehen hat, beliebig weit auseinander. Eine Handhabe ergibt sich nur bei vermüllten Grundstücken, wenn der Eigentümer dort z. B. Autowracks abstellt, das Grundwasser gefährdet o. ä… Dann kann die Gemeinde dem Eigentümer Auflagen erteilen, die Gefahr zu beseitigen.

Kann ich die Eigentümer :rechtlich unter Druck setzen :entweder zur Minimalpflege…

Nein. Wenn Dich der Zustand des Gartens stört, kannst Du anbieten, den Garten nach Deinen Vorstellungen zu gestalten. Wenn der Eigentümer das aber nicht will und den jetzigen Zustand leiden mag, kannst Du nichts machen.

… oder Verkauf?

Nein.

Gibt es eine andere :Möglichkeit dem Eigentümer :den Besitz des Gartens zu :verleiden?

Nein.

Mein Wunsch ist natürlich den :Garten zu erwerben…

Wünsche darfst Du haben :smile:.

… ich bin auch gerne bereit :über dem marktüblichen Preis :zu bezahlen.

Genügend Bargeld unter die Nase gehalten, kann ein überzeugendes Argument sein. Wenn das aber nichts nützt, hast Du Dich damit abzufinden.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

solange von dem Garten keine Gefahr ausgeht, also dort z.B. wild Abfall gelagert wird, trockenes Gestrüpp in solchen Mengen vorhanden ist, dass eine Brandgefahr für angrenzende Häuser besteht, vom Grundstück eine Ungezieferplage ausgeht, … kann man nichts machen.

Aber wenn ich mir die Interessenlage der Parteien so ansehe frage ich mich natürlich, warum du nicht anbietest das Gelände zu bewirtschaften (ohne Erwerb). Damit wäre beiden Seiten gedient. Ggf. kannst du ja auch eine kleine Pacht zahlen. Billiger als ein Erwerb kommt es allemal und wenn die Chance auf Bebauung tatsächlich Null ist, kann dieser Zustand doch so lange aufrecht erhalten bleiben wie er dir lieb ist, oder vielleicht mal ein Sinneswandel beim Nachbarn eintritt.

Gruß vom Wiz, hinter dessen Garten auch ein kleines Wäldchen vermutlich ewig bestehen bleiben wird, weil es dort kein Baurecht geben wird.

Hi,

wachsen die Brombeeren, Baumkronen, oder was-weiss-ich in euren Garten rein?
Das darf nämlich nicht sein.
Wenn es eine Wiese ist, muss die auch glaub ich 2 mal gemäht werden.
Gegen rein optische „Mängel“ kann man (glücklicherweise) nix machen.
Gruss,

Danke!
Danke für eure Anregungen!