Garten Verwiltert,alte fenster,keine Dämmung

Hallo wenn man ein Objekt (Haus) Mieten möchte und der Garten vom Vormieter total Verwiltert hinterlassen wird (mit einem großen Haufen Astschnitt usw.) wer muß das in Ordnung bringen? bzw. kann der neue mieter dafür Geld verlangen wenn er es Entsorgen lässt?
ferner hat das Objekt alte verwiterte Holzfenster und keine Wärmedämmung ist das heute noch zulässig?

Danke im Voraus

ferner hat das Objekt alte verwiterte Holzfenster und keine
Wärmedämmung ist das heute noch zulässig?

Hi,

man mietet wie gesehen. Dafür dürfte der Mietpreis um einiges unter dem, den man für ein Niedrigenergiehaus zahlen müsste, liegen.

Gruß
Tina

http://www.wir-hausbesitzer.de/blog/foerdermoeglichk…

Wenn man vor Abschluss des Mietvertrages mit der Mietsache nicht einverstanden ist, muss man die gewünschte Regelung mietvertraglich fixieren oder vom Mietvertrag absehen.
Ja, derartige Ausführungen unterliegen dem Bestandsschutz und sind weiterhin zulässig.
Zur Information: Mängelbehaftete Zustände des Mietobjektes bzw. Abweichungen vom Stand der Technik sind üblicherweise im Mietpreis berücksichtigt. Altbau zahlen, Neubau bewohnen (fordern) funktioniert auch nach der neusten Energiesparverordnung nicht. Was man an Miete spart, legt man an Heizkosten drauf oder spart es an Komfort.

vnA

Hallo.

Hallo wenn man ein Objekt (Haus) Mieten möchte und der Garten
vom Vormieter total Verwiltert hinterlassen wird (mit einem
großen Haufen Astschnitt usw.) wer muß das in Ordnung bringen?

Ist denn der Garten von dem VM an den M vermietet?
Wenn ja, wäre der M für die Gartenpflege zuständig.
Wenn nur gemietet zur Mitbenutzung, dann wäre der VM für die Nutzbarkeit zuständig.
Wenn gar nicht gemietet, dann geht das den M auch nichts an.
Man könnte aber den VM auf das verbesserte Ambiente bei einem gepflegten Garten hinweisen.

bzw. kann der neue mieter dafür Geld verlangen wenn er es
Entsorgen lässt?

Hmm, von wem denn?
Nur mal zur Info. Alle Früchte und geerntetes, oder auch Schnittholz gehört bei einer Vermietung dem VM, ansonsten wäre es gepachtet.

Den Holzschnitt also einfach verkaufen, wäre nicht ohne Erlaubnis unzulässig.

ferner hat das Objekt alte verwiterte Holzfenster und keine
Wärmedämmung ist das heute noch zulässig?

Wie sollte denn Wärmedämmung auf ein Fenster, ob nun Holz oder nicht, denn aussehen?
Mir fallen spontan nur Fensterläden, für aussen, oder doppelte Fensterläden innen ein.
Beides war wohl bei Anmietung nicht vorhanden. Also gibt es auch keine Verpflichtung für den VM diese zu montieren. Das leitet sich aus dem Bestandschutz ab.

Man würde auch nicht gerne einen neuen Pelzkragen kaufen müssen, nur weil sich die Person über die geringe Stoffdicke des Mantelkragens beschwerd, an der der eigene Mantel gerade vergeben ist. :smile:

Danke im Voraus

vlg MC